Die Tobin-Steuer würde auf drei Problem-Ebenen gleichzeitig wirken: Zum einen wäre sie ein erster Schritt zur Stabilisierung der Finanzmärkte und zur Verhinderung weiterer Krisen und ihren verheerenden sozialen Folgen. Zum anderen könnten die Einnahmen den bisherigen VerliererInnen der Globalisierung, worunter überproportional Frauen zu finden sind, zugute kommen. Aus diesem Grund und angesichts rückläufiger Entwicklungshilfe hat auch das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) die Tobinsteuer gefordert. Drittens würde die Tobin-Steuer ein Stück Handlungsspielraum für die nationalstaatliche Wirtschaftspolitik zurückerobern, vor allem die Fähigkeit der Zentralbanken, den Wechselkurs zu steuern. Sie würde den Zwang lindern, die Zinsen hoch zu halten, um Finanzinvestoren anzulocken. So fordert etwa das kanadische Parlament die Tobinsteuer, „um ein bisschen der Souveränität zurückzugewinnen, die wir im Zuge der ökonomischen Globalisierung verloren haben“.
Während Tobin in den siebziger Jahren noch ein Prozent Steuerhöhe vorschlug, pendeln die zur Diskussion stehenden Sätze mittlerweile zwischen 0,001% und 0,5%. Daran wird ersichtlich, wie gering die Gewinnspannen sind, mit denen die globalen Finanzinvestoren „arbeiten“. Die Tobinsteuer würde wie ein Filter wirken: Sie hält das unerwünschte kurzfristige Kapital („hot money“) zurück, ist jedoch durchlässig für Handelsgeschäfte, langfristige Direktinvestitionen und Kredite.
Kurzfristige Kapitalflüsse werden empfindlich teurer
Je öfter die Währung gewechselt wird, desto höher ist die Wirksamkeit der Tobinsteuer, weil sie – wie eine fixe Gebühr – bei jedem Tausch anfällt. Aufs Jahr gerechnet entspräche ein Steuersatz von 0,2% bei einem Portfolio, das einmal täglich „verschoben“ wird, einem Zins von 48%. Bei einem wöchentlichen Währungswechsel wären es 10%, und bei einem monatlichen Umtausch 2,4% Jahreszins.
Der Handel wird kaum berührt
Handelsgeschäfte werden einmalig bezahlt und mit der Tobin-Steuer belegt: 0,2% sind im Vergleich zur Umsatzsteuer (20%) ein Klacks. Theoretisch könnten Handelsgeschäfte sogar durch Abzug von der Importumsatzsteuer ausgenommen werden, dann wären sie gar nicht betroffen. <o:p></o:p>
Langfristige Investitionen „spüren“ noch weniger
Zeithorizont von 10 Jahren investiert, reduziert sich der Steuersatz auf 0,02% pro Jahr, das schmerzt nun wirklich niemanden. Und selbst hier könnte man die Tobinsteuer von den später zu zahlenden Gewinnsteuern noch abziehen.
Die Volatilität der Wechselkurse würde ab- und die Stabilität der Finanzmärkte zunehmen. Die Absicherungskosten für Exporteure gegen Wechselkursschwankungen würden sinken, die Planungssicherheit zunehmen. Ein Teil der kurzfristigen Währungsgeschäfte würde unrentabel, dagegen würden langfristige Investitionen und Kredite begünstigt. Entwicklungsländer würden vierfach profitieren:
1. von der abnehmenden Häufigkeit und Schwere von Währungskrisen;
2. durch die höhere Berechenbarkeit des Schuldendienstes;
3. durch ein günstigeres, weil stabileres Klima für Direktinvestitionen und
4. durch die umverteilten Mittel für die Armutsbekämpfung und für eine Verbesserung der Stellung von Frauen.
Der politische Handlungsspielraum von Nationalstaaten würde wieder zunehmen, die Zinsen könnten gesenkt und dadurch Wachstum und Beschäftigung stimuliert werden. Schließlich würde die Steuerbasis von Nationalstaaten verbessert bzw. gerechter verteilt.
Die Tobinsteuer würde die Globalisierungsgewinner besteuern und wäre endlich eine Steuer „on Wall Street“ und nicht – wie in letzter Zeit zunehmend – „on Main Street“. Kapital ist im Vergleich zu Löhnen unterbesteuert, weil mit der Einrichtung von Steueroasen (meist durch Industrieländer) ein Steuerwettlauf nach unten auf Kapitaleinkommen eingesetzt hat. Die Tobinsteuer würde diejenigen, die Instabilität verursachen, besteuern.
Weiters ist die Tobinsteuer der überfällige Einstieg in die internationale Steuerpolitik. Während die Globalisierung der Wirtschaft hurtig voranschreitet, hinkt die Globalisierung der dafür notwendigen Spielregeln hilflos hinterdrein. Weitere Kandidatinnen für eine globale Besteuerung sind Naturressourcen und Konzerngewinne.
„Gegen“ die Tobinsteuer wird gerne ins Treffen geführt, dass sie nicht bei spekulativen Attacken gegen eine Währung hilft, bei denen es in kurzer Zeit zu Abwertungen von bis zu 40 Prozent wie in Thailand oder sogar 60 Prozent wie in Indonesien kommt. Doch erstens ist die Tobinsteuer ursprünglich gar nicht dafür gedacht. Sie bezieht sich auf Zeiten des „normalen“ Funktionierens der Finanzmärkte und kann Krisen bestenfalls im Vorfeld stoppen. Zweitens wurde das Konzept der Tobin-Steuer weiterentwickelt: Der Wirtschaftswissenschaftler Paul Bernd Spahn fordert eine Zwei-Stufen-Steuer, die auch gegen spekulative Attacken wirkt: Solange sich der Wechselkurs innerhalb eines Wechselkurskorridors bewegt, fällt nur die normale Tobin-Steuer an. Kommt es jedoch zu starken Wechselkursschwankungen, weil z. B spekuliert wird, springt die hohe Zusatzsteuer von bis zu 100 Prozent an, was Transaktionen unrentabel macht und unterbindet. Langsame Änderungen der Wechselkurse sind möglich – spekulative Attacken nicht. Diese Zusatzsteuer wäre ein Instrument, um sich gegen massive Währungsspekulationen zu wehren und wäre vor allem für verletzliche Entwicklungs- und Schwellenländer ein wirkungsvolles, sich selbst einschaltendes und im Alleingang realisierbares Instrument.
Attac fordert eine neue globale Finanzarchitektur, in der die Tobinsteuer nur ein (zentraler) Baustein ist. Spekulative Attacken können auch mit Kapitalverkehrskontrollen, wie sie Chile und Malaysia in den neunziger Jahren erfolgreich angewandt haben, abgewehrt werden. Auch das vorübergehende Aussetzen des Handels mit einer „attackierten“ Währung oder die Schaffung eines globalen Interventionsfonds – der wiederum mit einem Teil der Einnahmen aus der Tobin-Steuer gespeist werden könnte – sind weitere hilfreiche Instrumente gegen solche Großangriffe.