ABC der Steuertrickserei

So rechnen Konzerne ihre Steuern klein

Ikea beherrscht es, Google, Apple oder Starbucks haben es perfektioniert aber auch die Deutsche Bahn, die Deutsche Bank oder Volkswagen tricksen, was das Zeug hält: Sie verschieben Gewinne, rechnen Ausgaben hoch und zahlen am Ende weit weniger Steuern als die ortsgebundenen kleinen und mittelständischen Unternehmen.

So rechnen Konzerne ihre Steuern klein:

Verrechnungspreise (transfer pricing): 60 Prozent des Welthandels findet innerhalb der Konzerne zwischen den Töchterunternehmen statt. Es werden von den Töchterfirmen in Ländern mit höheren Steuern gern überhöhte Preise verlangt. So landet der überzogene Profit beim Mutterkonzern in einem Niedrigsteuerland.

Lizenzgebühren: Eine Konzerngesellschaft in einem Niedrigsteuerland bekommt Lizenzgebühren für die Nutzung des Markennamens usw. In Deutschland werden diese Ausgaben vom Gewinn abgezogen – auf jeden weggerechneten Euro spart das Unternehmen ca. 30 Cent Unternehmenssteuer
Zinsen: Es lohnt sich für internationale Konzerne, ihr Kapital in Ländern zu platzieren, die Zinsen nicht oder kaum besteuern. Dieses Geld wird dann an Töchter in Ländern mit höheren Steuern verliehen und dafür jährlich Zinsen in Rechnung gestellt. Die Zinsen für das „Fremdkapital“ werden vom Gewinn abgezogen und fließen an den Mutterkonzern in der Steueroase im Ausland.

Komplexe Finanzierungsmodelle: Die Unterschiedlichkeit der Steuersysteme verschiedener Länder führt dazu, dass beispielsweise Genussscheine in einigen Staaten als Eigenkapital und in anderen als Fremdkapital gewertet werden Clevere Konzerne nutzen das, um Steuern zu sparen, da Zinseinnahmen meist anders besteuert werden als Dividenden.
Stiftungen: Gemeinnützige Stiftungen sind steuerbegünstigt und deshalb eine attraktive Anlageform für Konzerne und Superreiche. Sie können oft selbst bestimmen, für welche sozialen, kulturellen oder sonstigen Zwecke das Geld eingesetzt wird.

Versicherungen und Derivate: Viele Konzerne unterhalten an einem geeigneten Standort eine eigene Versicherungsgesellschaft, die die Konzerntöchter zu hohen Gebühren versichert und auch so hilft, am Ende weniger Gewinne ausweisen zu müssen.

Treaty-shopping – sich in Abkommen einkaufen: Steuerabkommen zwischen Staaten können ausgenutzt werden. So kommt es sogar zur „doppelten Nicht-Besteuerung“, weil beispielsweise Verluste doppelt berücksichtigt werden oder bestimmte Vermögenswerte in zwei Ländern so unterschiedlich bewertet werden, dass am Ende keine oder fast keine Steuern zu entrichten sind.

Gruppenbesteuerung: In Österreich können seit 2005 global agierende Konzerne durch eine besonders großzügige  Regelung ihre Gewinne mit Verlusten ihrer Tochterunternehmen gegen- und kleinrechnen. Dies gilt auch bereits ab einer 50-prozentige Beteiligung an einem ausländischen Unternehmen. Der Rechnungshof kritisierte 2013, dass dadurch dem österreichischen Staat jährlich 450 Millionen Euro entgehen.

Veräußerungsgewinne: Seit 2002 können in Deutschland Kapitalgesellschaften ihre Beteiligungen an anderen Unternehmen verkaufen und den Erlös zu 95 Prozent steuerfrei verbuchen.

Internethandel: Damit ein Unternehmen in einem Land besteuert werden kann, braucht es dort eine „Betriebsstätte“. Diese Herangehensweise ist nicht mehr zeitgemäß, denn virtuelle Märkte wie Online-Shops oder immaterielle Güter werden nicht berücksichtigt.

Quelle: Attac Deutschland / eigene Recherchen