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Bankgeheimnis: Kontenregister bringt Fortschritte beim Datenschutz

Gesetzesentwurf ist Durchbruch im Kampf gegen Steuerbetrug / Attac und VIDC warnen vor Verwässerung

Für Attac Österreich und das Wiener Institut für Internationalen Dialog und Zusammenarbeit (VIDC) ist der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Bankgeheimnis ein entscheidender Durchbruch für eine effektive Bekämpfung von Steuerbetrug. Die jahrzehntelange Irreführung der Öffentlichkeit, dass das Bankgeheimnis das „Sparbuch der Oma“ schütze, wird damit endlich beendet. Dass dies auf Widerstand jener Lobbys stößt, die bisher vom Bankgeheimnis profitiert haben, ist wenig verwunderlich.

Zwtl.: Kontenregister bringt mehr Datenschutz

Das geplante Kontenregister ist nicht nur ein wesentlicher Fortschritt bei der Betrugsbekämpfung sondern auch aus datenschutzrechtlicher Sicht begrüßenswert. Um zu erfahren, welche Person wo ein Konto besitzt, müssen die Behörden derzeit bei Strafverfahren Anfragen an die Bankenverbände richten. Die Begründungen, warum, gegen wen und wie ermittelt wird, ergehen dabei an rund 800 Bankfilialen und deren MitarbeiterInnen in ganz Österreich. "Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dies ein katastrophaler Vorgang. Das Kontenregister ermöglicht hier eine wesentliche Verbesserung - auch für die Betroffenen dieser Ermittlungen", sagt David Walch von Attac Österreich.

Zwtl.: Kontoöffnung auch weiterhin mit nur mit strengen Auflagen

„Rund um die eigentliche Kontoöffnung wird derzeit vor allem Panikmache und Desinformation betrieben“, kritisiert Walch. Sowohl in Strafverfahren als auch Finanzstrafverfahren wird für eine Öffnung des Kontos auch weiterhin eine gerichtliche Bewilligung nötig sein. Kontoöffnungen ohne gerichtliche Bewilligung sind ausschließlich im Zuge von Abgabenverfahren möglich. Dabei muss gesetzlich garantiert werden, dass sich das Finanzamt vor der Kontoöffnung in jedem Fall zur Abklärung an den Steuerpflichtigen wenden muss. Zusätzliche Vorkehrungen gegen Missbrauch bei Kontoabfragen sind technische Nachvollziehbarkeit, Begründung und Dokumentation, ein Vier-Augen-Prinzip sowie strenge strafrechtliche Sanktionen, wie sie etwa schon beim Melderegister bestehen.

„Das legitime öffentliche Interesse an steuerrelevanten Daten kann nicht auf Lohn- und GehaltsempfängerInnen oder PensionistInnen beschränkt bleiben. Deren Daten stehen den Finanzbehörden bereits uneingeschränkt zur Verfügung. Alle Steuerpflichtigen müssen im Sinne der Steuergerechtigkeit gleich behandelt werden. Der Regierungsentwurf darf daher nicht verwässert werden“, meint Walch.

Zwtl.: Fall des Bankgeheimnisses zwingende Folge internationaler Entwicklungen

„Der geplante Fall des Bankgeheimnisses für InländerInnen ist eine logische Konsequenz des internationalen Drucks auf Österreich, das Bankgeheimnis auf AusländerInnen fallen zu lassen“, analysiert Martina Neuwirth (VIDC). Der Fall der nach Österreich „abgeschlichenen“ 11 Milliarden Euro aus der Schweiz zeige, dass eine nur teilweise Aufgabe des Bankgeheimnisses „kontraproduktiv“ sei.

Mit vorliegenden Gesetzesentwurf wird auch die im Vorjahr beschlossene Teilnahme Österreichs am automatischen Informationsaustausch nach den Vorgaben der EU und der OECD gesetzlich festgelegt. „Durch die Einführung des Kontenregisters und des gemeinsamen Meldestandards sind wir einen Schritt weiter im internationalen Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Nun muss sichergestellt werden, dass wirklich alle Länder an diesem Datenaustausch teilnehmen können. Denn gerade die ärmsten 'Entwicklungsländer', die nicht automatisch Daten liefern können, sind davon ausgeschlossen", kritisiert Neuwirth.

Rückfragen:
David Walch, Attac Österreich
presse@attac.at, 0650 544 00 10

Martina Neuwirth, VIDC
neuwirth@vidc.org, 0664 520 68 78