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EU-Steuerpläne: Konzerne können weiter tricksen

Kommission baut Hühnerstall mit VIP-Eingang für Füchse

Für Attac, das VIDC und das Tax Justice Network bietet der heute präsentierte Aktionsplan der EU-Kommission zur Konzernbesteuerung zwar eine in Teilen begrüßenswerte Problemanalyse, die politischen Maßnahmen bleiben jedoch völlig unzureichend. „Die EU-Kommission hält weiter an der lückenhaften internationalen Besteuerung von Konzernen fest. Zudem wird mit Patentboxen und der Möglichkeit grenzüberschreitender Verlustverrechnung der innereuropäische Steuerwettbewerb durch die Hintertür weiter angeheizt“, kritisiert Gerhard Zahler Treiber von Attac Österreich (1).

Zwtl.: Gemeinsame Bemessungsgrundlage mit großen Schwächen

Die geplante stufenweise Einführung einer gemeinsamen Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) sei grundsätzlich zu begrüßen, hat aber große Schwächen. „Die GKKB macht nur Sinn, wenn sie mit verpflichtenden Mindeststeuersätzen kombiniert wird“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC, europäische Vertreterin in der Global Alliance for Tax Justice.

Die Kommission will bei der GKKB zudem nur die EU-Teile eines Konzerns berücksichtigen. Damit sind außereuropäische Steueroasen-Deals und Tätigkeiten in Entwicklungsländern ausgenommen. „Dies ist in etwa so, also würde man einen Hühnerstall mit einem VIP-Eingang für Füchse bauen“, kritisiert Markus Meinzer vom Tax Justice Network. Für ihn bietet die Kommission den Konzernen mit den GKKB-Plänen das Beste aus zwei Welten: „Konzerne dürfen künftig Verluste grenzüberschreitend verrechnen, müssen aber ihre Gewinne nicht nach einer Formel auf die EU-Mitgliedsstaaten zerlegen. Auch wenn es ein Fortschritt ist, dass Konzerne künftig nicht mehr zwischen altem und neuem System wählen dürfen - ihre effektive Steuerleistung dürfte weiter sinken.“

Zwtl.: Auch Patentboxen helfen Steuern sparen

Auch die Kommissions-Pläne zu den sogenannten „Patentboxen“ sind völlig blauäugig. „Patentboxen münden immer in einer niedrigeren Bemessungsgrundlage und niedrigerer Gesamtbesteuerung der Unternehmen. Das britische Finanzministerium schätzte 2010, dass die Patentbox Großbritannien Steuerverluste von jährlich 1,1 Milliarden Pfund bringt. Auch scheinbare Verbesserungen wie der ‚Nexus-Ansatz‘ lösen die Probleme nicht“, erklärt Meinzer. (2)

Zwtl.: Noch weiter Weg zu Steuergerechtigkeit bei Konzernen

Eine gerechtere und transparente Besteuerung von Konzernen kann nur durch Gesamtbesteuerung für Konzerne („unitary taxation“) erreicht werden. Dabei werden Großkonzerne als globale Einheit besteuert. Sie müssen auf Grundlage eines gemeinsamen Berichts aller Tochterunternehmen ihre Tätigkeiten und Gewinne weltweit ausweisen. Die Gewinne werden mittels eines Umlageschlüssels auf die einzelnen Länder aufgeteilt, zum Beispiel basierend auf den Variablen Lohnzahlungen, Sachanlagen und Umsatz. Ein erster Schritt dafür wäre die Einführung einer nach Ländern aufgeschlüsselten einheitlichen Finanzberichterstattung. Doch selbst zu diesem ersten Schritt ist die EU-Kommission (außer bei Banken sowie in der Rohstoff- und Forstindustrie) nach wie vor nicht bereit und will dazu lediglich weitere Konsultationen abhalten.

(1)    Zwischen 1985 und 2014 ist die reguläre Körperschaftssteuer im EU-Schnitt von 51 auf 22,5 Prozent gefallen - Ausnahmen und Steuertricks nicht eingerechnet.

(2)    Der „Nexus“-Ansatz verlangt eine starke Verbindung zwischen dem Forschungs- und Entwicklungsort einerseits und dem Ort der Besteuerung für Patente und Lizenzen andererseits. Doch die Zuordnung eines Patents eines multinationalen Konzerns zu einem Rechtsraum ist oft gar nicht möglich. Zudem sind auch Gewinne aus der Nutzung von Patenten kaum berechenbar. Findigen Steuerabteilungen der Konzerne und versierten Steuerberatungsfirmen wird es immer gelingen, steuerlich begünstigende Einkünfte in Zusammenhang mit einem Patent zu bringen.