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Steuerdeals von Starbucks und Fiat illegal - EU-Maßnahmen für Attac unzureichend

Steuertricks grundlegend unterbinden - durch öffentliche länderweise Finanzberichterstattung für Konzerne

Die Steuerdeals (tax rulings) von Starbucks in den Niederlanden und Fiat in Luxemburg verstoßen gegen das EU-Wettbewerbsrecht. Dies hat die EU-Kommissarin für Wettbewerb Marie Vestager heute bekannt gegeben. Mit den Steuerdeals konnten die Konzerne ihre Steuerleistung im jeweiligen Land enorm reduzieren – auch auf Kosten anderer EU-Länder.

Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac ist diese Ankündigung nur ein erster Schritt im Kampf gegen den Steuerwettlauf nach unten bei der Konzernbesteuerung. „Zunächst müssen alle Steuerdeals öffentlich gemacht werden. Nur so können die Menschen erfahren, in wessen Interesse ihre Regierungen Steuerpolitik machen. Beim kürzlich beschlossenen Informationsaustausch von tax rulings zwischen den EU-Mitgliedsstaaten wird ja nicht einmal die EU-Kommission informiert", kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Zwtl.: Attac fordert öffentliche länderweise Finanzberichterstattung für Konzerne

Das europäische Wettbewerbsrecht reicht für Attac nicht aus um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. (1) Attac fordert daher eine nach Ländern aufgeschlüsselten Finanzberichterstattung für Konzerne. Unternehmen ab einer bestimmten Größenordnung wären damit verpflichtet, Daten für alle Tochterunternehmen und Beteiligungen lückenlos offen zu legen. Dazu gehören Verkaufsumsätze, Gewinne, Lohnsumme, Beschäftigtenzahlen, Finanzierungskosten und Zahlungen an staatliche Stellen. Bislang bleiben die Zahlungsflüsse innerhalb internationaler Unternehmen unsichtbar. Walch: "Diese - in der EU bereits geplante - Finanzberichterstattung muss unbedingt öffentlich zugänglich sein. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass wir uns nicht darauf verlassen können, dass nationale Regierungen und ihre Steuerverwaltungen für eine gerechte Besteuerung von Konzernen sorgen. Es waren nicht die Steuerverwaltungen, sondern unabhängige Medien und die Zivilgesellschaft, die Steuerskandale wie LuxLeaks vor einem Jahr aufgedeckt haben." Auf Basis der länderweisen Finanzberichterstattung fordert Attac eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer in der EU - allerdings mit verpflichtenden Mindeststeuersätzen.

„Auch der Hinweis der EU-Kommissarin Vestager auf das BEPS Projekt der OECD ist ungenügend. BEPS bietet nur geringfügige Korrekturen eines irreparablen Systems. Mit BEPS werden nationale Tochterfirmen multinationaler Konzerne weiterhin als völlig eigenständige Unternehmen behandelt. Damit hält die OECD weiter am Transferpreis-System fest, mit dem multinationale Konzerne ihre Gewinne weiterhin steuerschonend verteilen können. Die Transferpreis-Regelungen sind sogar noch komplexer geworden und werden selbst die Steuerverwaltungen der OECD-Länder vor große Herausforderungen stellen.

(1) Das EU-Wettbewerbsrecht kann nur im Falle einer Benachteiligung zwischen einzelnen Unternehmen herangezogen werden. Zudem ist der Versuch „marktübliche“ konzerninterne Verrechnungspreise zu ermitteln in den meisten Fällen zum Scheitern verurteilt. Für viele konzernintern verrechneten Produkte, Patente oder Markenrechte existiert schlichtweg kein Markt.