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Alternativen zu Steuerwettlauf und steigender Armut

Mehr als 80 Personen nahmen an einer Fachtagung von Attac Österreich über Alternativen zu Steuerwettbewerb, Flat Tax und Steuerungerechtigkeit teil. ExpertInnen aus der Slovakei, Deutschland, der Schweiz und Österreich entwickelten gemeinsam mit den AktivistInnen zahlreiche Lösungsansätze. "Mit Steuergerechtigkeit und globalen Steuern gibt es zwei Instrumente zur Korrektur der gegenwärtigen Schieflage der Globalisierung. Die Politik muss sie nur genauso beherzt umsetzen, wie sie den Kapitalverkehr liberalisiert oder die WTO geschaffen hat", so Nonno Breuss, Steuergerechtigkeitsexperte von Attac Österreich.

 Schritt eins: Beendigung des Steuerwettbewerbs in der EU durch die Harmonisieurng von Bemessungsgrundlagen und Steuersätzen bei den Unternehmensgewinnen (Mindestsatz 30%) sowie durch lückenlosen Informationsaustausch bei Vermögen und Kapitaleinkommen, damit diese in den Herkunftsländern der gerechten Besteuerung unterzogen werden können. In diesem Punkt ist Österreich aufgefordert, seine "Extrawurst-Regelung"

innerhalb der EU aufzugeben und sich dem System der automatischen  Kontrollmitteilungen anzuschließen. Schritt zwei: Schließung aller Steueroasen. "Nicht die Industrieländer hängen von den Steueroasen ab, sondern die Steueroasen von den Industrieländern", so Breuss. Wenn der Wille vorhanden ist, können Oasen sofort zur Kooperation gezwungen werden. Andernfalls muss der Kapitalverkehr zu ihnen eingeschränkt werden, in beiden Fällen wäre das Problem gelöst.

 Schritt drei: Die Verhinderung von Steuervermeidung durch Unternehmen. "Die rein bilanzielle Verschiebung von Unternehmensgewinnen in Drittländer kann durch die konsequente Anwendung des Wohnsitzlandsprinzips verhindert werden", so die deutsche Steuerexpertin Nicola Liebert. Wenn Doppelbesteuerungsabkommen nach der Anrechnungsmethode ausgestaltet werden und nicht nach der   Freistellungsmethode, nützt die Verschiebung von Gewinnen in Niedriglohnländer nichts mehr, weil die Differenz im Herkunftsland nachbezahlt werden muss. Die Verlegung des Firmensitzes - als Ausweg aus dieser "Zange" - kann wiederum durch das Prinzip der "realen Anteilssteuer" (engl. unitary taxation) verhindert werden. Besteuert wird demnach die reale Geschäftstätigkeit eines Konzerns in einem Land - gemessen an Kapitaleinsatz, Beschäftigung udn Umsatz - besteuert, unabhängig davon, wo der Firmensitz ist. 

Abschließend plädierte Peter Wahl von WEED Deutschland für globale Steuern auf globale wirtschaftliche Aktivitäten (Finanztransaktionen), Ressourcen (Kohlenstoff) oder öffentliche Güter (Meeresengen, erdnaher Weltraum). Globale Steuern sollten für globale Ziele eingesetzt werden wie die Milleinnimsziele der Vereinten Nationen. Die Halbierung der Armut bis 2015, eines der Zile, hat unter den aktuellen Bedingungen keine Aussicht auf Erfolg. "Daher braucht es Steuergerechtigkeit und
globale Steuern. Die Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt ist die Politik aufgerufen, ihrer zunemend globalisiserungskritische Rhetorik auch Taten folgen zu lassen", so Breuss abschließend.