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Attac: Zweite Irland-Abstimmung ist Missbrauch der Demokratie

Website "No-means-no.eu" erklärt sich mit irischer Bevölkerung solidarisch

?Die Menschen sollen so lange abstimmen, bis der Regierung das Ergebnis gefällt. Das ist Missbrauch der Demokratie?, erklärt Christian Felber von Attac Österreich zur Wiederholung der Volksabstimmung über den Vertrag von Lissabon in Irland am 2. Oktober. ?Den Irinnen und und Iren wird vorgegaukelt, dass sie über einen anderen Vertrag abstimmen würden als im Juni 2008. Wäre dies der Fall, müsste das Ratifikationsverfahren in 26 anderen Staaten ebenfalls wiederholt werden. Sämtliche ?Garantien?, ?Erklärungen? und ?Zugeständnisse? an die Irinnen und Iren sind nicht rechtsverbindlich. Deshalb ist es eine bewusste Täuschung der irischen Bevölkerung, ein zweites Referendum über den exakt gleichen Vertrag mit angeblichen Änderungen zu legitimieren?, erklärt Felber. 
 
 ?Die Irinnen und Iren haben bereits Nein gesagt ? diese Willensbekundung ist zu respektieren.? Auf der neuen Website <link http: www.no-means-no.eu moz-txt-link-abbreviated>www.no-means-no.eu erklärt sich das internationale Attac-Netzwerk mit allen Iren und Irinnen solidarisch, die eine ausgewogene Information über den Lissabon-Vertrag wünschen.
 
 Attac fordert, dass auch alle anderen Bevölkerungen über den Vertrag von Lissabon abstimmen können. ?Um die Menschen wieder für das Projekt Europa zu gewinnen, müssen sie eingebunden werden. Ein direkt gewählter Konvent soll einen neuen Vertrag ausarbeiten, über den dann alle Souveräne abstimmen?, fordert Felber.
 
 Wesentliche Kritikpunkte von Attac am Lissabon-Vertrag sind aktueller denn je. ?Die aktuelle Krise zeigt, wie widersinnig die neoliberalen Festlegungen im Lissabon-Vertrag sind. So verbietet der Vertrag ausdrücklich jedwede Beschränkung des freien Kapitalverkehrs. Gerade mit einer differenzierten Beschränkung des Kapitalverkehrs etwa für hochriskante Finanzderivate hätte die Ansteckung der EU mit der Finanzkrise verhindert werden können.? Artikel 48 VAEU (ex-Art. 43 EGV) untersagt die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit für Finanzdienstleister. ?So können Finanzunternehmen ihren juristischen Sitz dort ansielden, wo es am wenigsten Aufsicht und Kontrolle gibt?, erklärt Felber.
 
 Zwtl.: "Krise zeigt, wie widersinnig die neoliberalen Festlegungen im Lissabon-Vertrag sind."
 
 Weitere zentrale Kritikpunkte von Attac:
 ? Trotz radikalem Versagen auf den Finanzmärkten, bei öffentlichen Gütern oder in der Landwirtschaft bleibt eine ?offene Marktwirtschaft mit unverfälschtem Wettbewerb? der ideologische und rechtliche Kern der EU.
 ? Standortkonkurrenz und Steuerwettbewerb werden in Zukunft weiterhin sozialen Zusammenhalt in Europa gefährden und abbauen. Diese Dynamik wird durch die neue Pflicht zu Budgetüberschüssen bei guter Konjunktur noch verschärft.
 ? Der Reformvertrag  gefährdet öffentliche Dienstleistungen, weil er die Grundlage für ihre weitere Liberalisierung bildet.
 ? Das Mandat für die globale Durchsetzung von Freihandel zum Schaden der armen Länder wird verschärft und ausgeweitet auf grenzüberschreitende Direktinvestitionen. Die Parlamente der Mitgliedsstaaten dürfen nicht mehr über Handelsabkommen abstimmen.
 ?    Der Vertrag gibt weder dem Parlament noch den BürgerInnen das Initiativrecht für Gesetze, die BürgerInnen können Gesetze der EU-Insitituionen  nicht zurückweisen und haben keinen Einfluss auf die Wahl der Kommission oder den Präsidenten des Europäischen Rates.
 ? Die Kompetenzaufteilung ist unscharf, die EU erhält zum Teil die Kompetenzkompetenz, und die Subsidiaritätskontrolle obliegt nicht den Mitgliedstaaten, sondern den EU-Organen.
 ? Die Charta der Grundrechte gilt nicht im Recht der Mitgliedstaaten und schafft auch auf EU-Ebene ?keine neuen Rechte? und hat nicht einmal rechtlichen Vorrang vor den Wirtschaftsfreiheiten. Die Charta wird keine einzige EU-BürgerIn vor Arbeitslosigkeit, Armut oder Obdachlosigkeit bewahren. Hingegen erlaubt sie bei ?Aufruhr? die Tötung von UnionsbürgerInnen und schränkt damit das Recht auf Leben ein. Da Großbritannien und Polen Ausnahmeklauseln erhalten, gibt es bei den Grundrechten ein Kerneuropa mit Peripherie ? im Unterschied zum freien Kapital- oder Warenverkehr.
 ? Die Verpflichtung zur Aufrüstung, die Kampfgruppen, die Verteidigungsagentur, das militärische Kerneuropa in der ?Strukturierten Zusammenarbeit? und die Militärmissionen im Ausland ohne UN-Mandat konterkarieren das ?Friedensprojekt?.