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Österreich will Europäische Bürgerinitiative erschweren

Bürgerinitiative über Finanztransaktionssteuer nicht zulässig

Am heutigen 8. Dezember wird im Europäischen Rat die gesetzliche Regelung der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) beschlossen.* Darin wird den EU-Staaten freigestellt, wie sie die gesammelten Unterschriften einer EBI überprüfen. Das österreichische Innenministerium will Unterstützungserklärungen nur dann anerkennen, wenn eine ID-Nr. (Reisepass-Nr., Sozialversicherungs-Nr.) angeführt wird.

Heftige Kritik daran üben mehr demokratie! und Attac: ?Für eine eindeutige Überprüfung einer geleisteten Unterstützungserklärung würde - wie bei einem Volksbegehren - Name, Adresse, Geburtsdatum und Unterschrift ausreichen. Das Erfordernis einer ID-Nr. ist eine bürokratische Schikane, um Leute vom Unterfertigen einer EBI abzuhalten?, so Erwin Leitner von mehr demokratie! ?Viele EU-Staaten schließen das von vornherein definitiv aus. Wir fordern die österreichische Bundesregierung auf, sich an Ländern wie Deutschland, Großbritannien, Niederlande, Belgien und der Slowakei ein Beispiel zu nehmen und die Unterschriftensammlung einer EBI so einladend und so praxistauglich wie möglich zu regeln.? Kritisiert wird die Regelung auch vom Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB).**

Enttäuscht zeigen sich mehr demokratie! und Attac auch, dass EBIs, die eine Abänderung der EU-Verträge fordern, für nicht zulässig erklärt wurden. ?Für die Attac-Gründungsforderung der Finanztransaktionssteuer bedeutet dies, dass darüber eine EBI nicht möglich sein wird?, erklärt Alexandra Strickner von Attac. Die Kommission vertritt die Auffassung, dass eine Finanztransaktionssteuer mit der Kapitalbewegungsfreiheit der EU-Verträge nicht vereinbar sei.*** Strickner: ?Dass die Europäerinnen und Europäer Änderungen der EU-Verträge nicht einmal vorschlagen dürfen, ist ein klarer Nachweis, wie weit Kommission und Rat von ernst gemeinter Bürgernähe noch immer entfernt sind.?

mehr demokratie! und Attac fordern, dass auf EU-Ebene über die EBI hinausgehend auch die Möglichkeit einer von der europäischen Bevölkerung initiierten verbindlichen Volksabstimmung geschaffen wird. Laut Lissabon-Vertrag Europäerinnen und Europäer dürfen weiterhin nicht durch Volksabstimmungen selbst entscheiden.

Positiv bewerten mehr demokratie! und Attac, dass für erfolgreiche EBIs, die eine Million Unterschriften gesammelt haben, ein öffentliches Hearing vorgesehen ist. Die EU-Kommission wollte ursprünglich nur schriftlich Stellung beziehen. Mit dem öffentlichen Hearing vor Kommission und Parlament erhalten erfolgreiche EBIs für ihr Anliegen eine medienwirksame Bühne. Positiv ist weiters, dass die Zulässigkeitsprüfung gleich bei der Einreichung der EBI und nicht erst nach 300.000 gesammelten Unterschriften erfolgt, wie es die Kommission wollte.

Informationen zu mehr demokratie! - Die parteiunabhängige Initiative für eine Stärkung direkter Demokratie: www.mehr-demokratie.at



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*Der Kompromiss zwischen Rat, EU-Kommission und Europäischem Parlament sieht vor, dass die EU-Kommission mit einer Million Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern aus einem Viertel der EU-Staaten (7 Staaten) aufgefordert werden kann, eine Gesetzesinitiative einzuleiten. Die Kommission hatte ursprünglich ein Drittel (9 Staaten), das Europäische Parlament ein Fünftel (6 Staaten) gefordert. Bei der Dauer der Unterschriftensammlung bleibt es beim Vorschlag der Kommission von 12 Monaten. Die EU-Kommission wird eine kostenlose Open Source Software für die Online-Unterschriftensammlung entwickeln, die von Initiativen verwendet werden kann. Für die Umsetzung in nationales Recht haben die EU-Staaten ein Jahr Zeit, sodass die ersten EBIs erst Ende 2011 starten werden.

**Opinion of the European Data Protection Supervisor on the proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council on the citizens' initiative: www.edps.europa.eu/EDPSWEB/webdav/site/mySite/shared/Documents/Supervision/Priorchecks/Opinions/2010/10-04-21_Citizens_initiative_EN.pdf



*** ec.europa.eu/economy_finance/articles/international/documents/innovative_financing_global_level_sec2010_409en.pdf


"It is unlikely that, for this restriction, a justification sufficient for the purposes of the Treaty could be found." (siehe Kapitel 3.1.2.4 dieser Studie)