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Attac zum Urteil gegen Josef: Gefahr für die Zivilgesellschaft

Aktiver Antifaschismus ist notwendig

Attac ist schockiert über das Urteil gegen den Antifaschisten Josef, der wegen vorgeworfenem Landfriedensbruch und Rädelsführerschaft sowie Sachbeschädigung verurteilt wurde.

Dieses Urteil steht in der Tradition von Prozessen wie jenen gegen die Refugees und die TierschützerInnen. Mit Gummiparagraphen (wie dem Mafiaparagraphen §278 und dem Landfriedensbruch-Paragraphen §274) werden progressive Bewegungen und nun auch einzelne Personen mit Prozessen überhäuft. Besonders beklemmend ist im Fall Josef S., dass er aufgrund eines einzelnen, sich widersprechenden Zeugen verurteilt wurde. Entlastungsbeweise wurden in der Urteilsfindung nicht berücksichtigt.

Mit dem §274 kann jede Demonstration und jede politische Willensbekundung, die auf der Straße stattfindet, kriminalisiert werden. Im Gegensatz zum Mafiaparagraphen §278a StGB, der auf Organisationen abzielt, werden bei §274 StGB einzelne KundgebungsteilnehmerInnen kriminalisiert. Es kann auch jene treffen, die nicht ursächlich für Straftaten verantwortlich sind, sondern das Pech hatten sich zur „falschen Zeit am falschen Ort“ aufzuhalten. Durch solche Verurteilungen sollen die Zivilgesellschaft eingeschüchtert und Menschenrechte wie die öffentliche Versammlungsfreiheit kriminalisiert werden. Das ist eine massive Gefahr für eine aktive Zivilgesellschaft, die Grundelement jeder funktionierenden Demokratie ist.

Attac bekennt sich zu lautem, bunten, friedlichen, und kreativen Protest. Dazu gehört auch ein aktiver Antifaschismus. Dieser ist in Zeiten wie diesen besonders notwendig.