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Vor TTIP-Abstimmung: Fünf rote Linien für EU-Handelsausschuss

Umweltausschuss im Europäischen Parlament lehnt Klagerechte eindeutig ab

Am 28. Mai stimmt der Handelsausschuss im EU-Parlament (INTA) mit einer Resolution seine Position zum Handels- und Investitionsabkommen TTIP ab. Das Abstimmungsergebnis ist ein erster Indikator dafür, welche Position das Europäische Parlament in seiner TTIP-Resolution am 10. Juni einnehmen könnte (1). Das österreichische Bündnis TTIP STOPPEN (www.ttip-stoppen.at) fordert die Mitglieder des Ausschusses auf die Resolution abzulehnen, wenn sie nicht die folgenden fünf Mindestanforderungen erfüllt.

1. Kein Investitionsschutz und ISDS

Die Reformvorschläge von EU-Handelskommissarin Malmström zum Investitionsschutz (ISDS) sind reine Kosmetik und ändern nichts am grundlegenden Problem: Konzerne könnten Staaten auf Milliarden klagen, wenn sie ihre Gewinnerwartungen eingeschränkt sehen. Die bestehenden Rechtssysteme in den USA und in Europa bieten ausreichenden Schutz für InvestorInnen. ISDS ist nicht reformierbar und nicht notwendig.  Daher muss der Ausschuss den Investitionsschutz und ISDS klar ablehnen. Dabei soll sich der INTA-Ausschuss an den Empfehlungen des Umweltausschusses (ENVI) orientieren, welcher ISDS bereits per Beschluss vom 14. April ohne Wenn und Aber abgelehnt hat (2).

2. Keine Absenkung und Angleichung von Standards im Umwelt- und VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht

Durch die Angleichung oder Anerkennung von Standards im Umwelt- und VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht würde sich im freien Wettbewerb der jeweils kostengünstigere Standard durchsetzen – zum Nachteil der Menschen und der Umwelt. Der INTA-Ausschuss muss daher alle Mechanismen klar ablehnen, die zu einer solchen Schwächung von Standards beitragen können.

3. Kein „Regulatorischer Rat“ und keine „Regulatorische Kooperation“

Laut TTIP-Plänen sollen Gesetze, die den transatlantischen Handel beeinträchtigen, einem „Regulatorischen Rat“ der Handelspartner gemeldet werden - lange bevor das EU-Parlament oder nationale Parlamente diese überhaupt zu Gesicht bekommen. Insbesondere Unternehmen sollen vorab konsultiert werden, damit neue Gesetze nicht zu einem „Handelshemmnis“ werden. Regierungen verpflichten sich in Zukunft sogenannte Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen. Der INTA-Ausschuss muss diese Vorschläge ablehnen und klar festlegen, dass demokratiepolitische Prozesse nicht auf ein intransparentes und nicht demokratisch legitimiertes Gremium übertragen werden dürfen.

4. Ausnahme für kommunale Dienstleistungen und für die Daseinsvorsorge

In TTIP wurde die Daseinsvorsorge bislang unzureichend ausgenommen. Der INTA-Ausschuss muss klarstellen, dass unter anderem Wasserver- und -entsorgung, Abfallwirtschaft, Verkehrsdienstleistungen, Energie, Systeme der sozialen Sicherheit, soziale Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung und Kultur aus allen Vertragsbestimmungen auszunehmen sind um weitere Liberalisierungen öffentlicher Dienste zu verhindern. Verhandlungen auf Basis von Negativlisten oder eine Kombination von Positiv- und Negativlisten sind abzulehnen (3).

5. Einklagbare Mindestarbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)

ArbeiterInnenrechte dürfen nicht verhandelbar sein und bei Verstößen müssen Sanktionen greifen. Für den INTA-Ausschusss muss die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen seitens der USA daher Voraussetzung für ein Abkommen sein.

(1) Die Resolution ist für die TTIP-Verhandler weder bindend noch bedeutet sie eine endgültige Entscheidung des Parlaments zum TTIP-Abkommen. Die Resolution ist eine Momentaufnahme der politischen Machtverhältnisse im EU-Parlament, in der die aktuellen „roten Linien“ und deren „Beweglichkeit“ sichtbar werden.

(2) dl.dropboxusercontent.com/u/3201782/Umweltausschussde.pdf



(3) Der Ansatz der „Negativliste" bedeutet, dass alle öffentlichen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich eines Abkommens ausgeschlossen sind, erfasst werden und den Markt- und Wettbewerbsbestimmungen unterliegen.