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TTIP: Gegen Konzernmacht – für Umwelt-, Klima- und ArbeitnehmerInnenschutz

Bündnis TTIP Stoppen: Druck auf die EU-Abgeordneten für klares Nein zu ISDS erhöhen

Wien/Brüssel, 26. Juni 2015 - Am kommenden Montag, 29. Juni, trifft der Handelsausschuss des EU-Parlaments (INTA) zu einer außerordentlichen Sitzung in Sachen TTIP-Resolution des EU-Parlaments zusammen. Das Bündnis TTIP Stoppen fordert daher die EU-Abgeordneten erneut auf, eine eindeutige Position gegen ISDS und Investitionsschutz einzunehmen und ein klares Signal für Umwelt-, Klima- und ArbeitnehmerInnenschutz zu setzen.  

Ein erster Text wurde bereits Ende Mai im Handelsausschuss abgestimmt, der anschließend zur Abstimmung an das gesamte EU-Parlament weitergeleitet wurde. Für diese Abstimmung wurden jedoch 116 Änderungsanträge formuliert. Die Abstimmung dazu hätte am 10. Juni im EU-Parlaments-Plenum stattfinden sollen. Aufgrund einer sich abzeichnenden Mehrheit für eine ausdrückliche Ablehnung des Investitionsschutzes - einige Abgeordnete wären bereit gewesen, entgegen ihrer Fraktionslinie für eine völlige Ablehnung von ISDS zu stimmen – wurde die Abstimmung  jedoch kurzerhand verschoben.

Der Resolutionstext ging samt Änderungsanträgen zurück an den Handelsausschuss. Dieser muss am Montag über alle Änderungsanträge abstimmen und somit entscheiden, welche es erneut ins Plenum schaffen. Laut den letzten Informationen aus Brüssel besteht die Möglichkeit, dass der Handelsausschuss das gesamte Paket unverändert  zurück an das Plenum schickt.

Das Bündnis TTIP Stoppen wird die Abstimmung dennoch aufmerksam verfolgen und an seiner klaren Botschaft an die Mitglieder des Handelsausschuss festhalten, um sicherzustellen, dass es zu keiner Verwässerung von Änderungsvorschlägen kommt. Bereits im Vorfeld der für Juni geplanten Abstimmung konnte die Tendenz zu faulen Kompromissen ausgemacht werden. Vorschläge für einen gerichtlichen Prozess oder einen bilateralen Investitionsgerichtshof täuschen nur ein Nein zu ISDS vor. Investoren können nach wie vor Staaten wegen unliebsamen  gesetzlichen Regelungen auf Schadensersatz klagen. Ebenso ändern solch trügerische Vorschläge nichts an der Tatsache, dass nationale funktionierende Rechtsordnungen in Frage gestellt werden und Konzernen Sonderprivilegien auf Kosten der Allgemeinheit eingeräumt werden.

Zudem ist der Eindruck entstanden, dass die Brisanz einiger Themen noch nicht einmal zu den Abgeordneten durchgedrungen ist. So etwa, welche weitreichenden, negativen Konsequenzen eine Regulatorische Kooperation auf Umwelt-, VerbraucherInnen- und Sozialstandards haben könnte. Auch die Debatte um die Auswirkungen von TTIP auf öffentliche Dienstleistungen und Daseinsvorsorge ist noch viel zu wenig im Bewusstsein der Abgeordneten.

Die Entscheidung, wann eine endgültige Abstimmung im Plenum erfolgen kann, wird voraussichtlich am 2. Juli vom Komitee der EU-Parlaments-PräsidentInnen beschlossen. Der nächste mögliche Termin wäre in der Woche vom 6. bis 10. Juli.

Der Resolutionstext ist zwar nicht rechtlich bindend, er kann aber ein wichtiges Signal an die EU-Kommission sein, um zu zeigen, dass das EU-Parlament nicht einfach die aktuelle Strategie der Kommission unkommentiert gutheißt.

Für das Bündnis TTIP Stoppen ist jedoch klar: Nur wenn sich das EU-Parlament entschieden auf die Seite der BürgerInnen und der Demokratie stellt, ist eine Resolution sinnvoll. Sollte die Resolution nicht die geforderten klaren roten Linien erhalten, müssen die Abgeordneten diese in ihrer Gesamtheit ablehnen.

Das Bündnis TTIP Stoppen hat im Vorfeld der geplanten Abstimmung im Juni an die österreichischen EU-Abgeordneten die klare Aufforderung geschickt, einer Resolution nur dann zuzustimmen, wenn folgende Positionen klar enthalten sind:

  • Bestehende nationale und europäische Umwelt-, Klima- und VerbraucherInnenschutzstandards dürfen nicht gefährdet werden. Alle Mechanismen, die zu einer solchen Schwächung beitragen können, werden klar abgelehnt.
  • Sonderrechten für ausländische InvestorInnen und insbesondere jegliche Konzernklagerechte gegenüber Staaten (ISDS) wird eine eindeutige Absage erteilt.
  • Der Regulatorische Rat/die Regulatorische Kooperation wird abgelehnt
  • Kommunale Dienstleistungen und die Daseinsvorsorge  müssen eindeutig aus allen Abkommensbestandteilen ausgenommen werden. Das Negativlistenprinzip für Dienstleitungen wird klar abgelehnt.
  • ILO-Kernarbeitsnormen  müssen verbindlich verankert und bei Verstößen müssen Sanktionen greifen.