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TTIP im EU-Parlament: ISDS und jegliche Alternative muss abgelehnt werden

Kein „Regulatorischer Rat“ und keine „Regulatorische Kooperation“

Morgen, am 8. Juli startet das EU-Parlament den zweiten Versuch mit einer Resolution seine Position zum Handels- und Investitionsabkommen TTIP abzustimmen. (1)

Das österreichische Bündnis TTIP STOPPEN (<link http: www.ttip-stoppen.at moz-txt-link-abbreviated>www.ttip-stoppen.at) fordert die EU-Abgeordneten weiter auf, keiner Resolution zuzustimmen, die nicht fünf Mindestanforderungen erfüllt. Insbesondere der in den letzten Tagen kommunizierte Entwurf eines Kompromisses zwischen Konservativen und Sozialdemokraten zum Investitionsschutz ist abzulehnen.

- ISDS und jegliche Alternative dazu muss abgelehnt werden
Der jüngst formulierte Kompromiss zwischen Konservativen und Sozialdemokraten, der morgen abgestimmt werden soll, ist keineswegs eine Ablehnung von ISDS. Das Grundproblem privilegierter Rechte für Konzerne gegenüber Staaten wird damit nicht hinterfragt. Ein internationaler Gerichtshof, der Sonderklagerechte ausschließlich für Konzerne vorsieht, ist keine Option. Die vorhandenen Rechtssysteme der EU und der USA sind völlig ausreichend. Sonderrechte für Konzerne untergraben die demokratischen Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten und gehen immer zu Lasten der BürgerInnen und auf Kosten der Umwelt, der Gesundheit, der KonsumentInnen- und der ArbeitnehmerInnen-Rechte.

- Keine Absenkung und Angleichung von Standards im Umwelt- und VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht
Durch die Angleichung oder Anerkennung von Standards im Umwelt- und VerbraucherInnenschutz oder im Arbeitsrecht würde sich im freien Wettbewerb der jeweils kostengünstigere Standard durchsetzen – zum Nachteil der Menschen und der Umwelt. Das EU-Parlament muss daher alle Mechanismen klar ablehnen, die zu einer solchen Schwächung von Standards beitragen können.

-  Kein „Regulatorischer Rat“ und keine „Regulatorische Kooperation“
Laut TTIP-Plänen sollen Gesetze, die den transatlantischen Handel beeinträchtigen, einem „Regulatorischen Rat“ der Handelspartner gemeldet werden - lange bevor das EU-Parlament oder nationale Parlamente diese überhaupt zu Gesicht bekommen. Insbesondere Unternehmen sollen vorab konsultiert werden, damit neue Gesetze nicht zu einem „Handelshemmnis“ werden. Regierungen verpflichten sich in Zukunft, sogenannte Kosten-Nutzen-Analysen durchzuführen. Das EU-Parlament muss diese Vorschläge ablehnen und klar festlegen, dass demokratiepolitische Prozesse nicht auf ein intransparentes und nicht demokratisch legitimiertes Gremium übertragen werden dürfen.

- Ausnahme für kommunale Dienstleistungen und für die Daseinsvorsorge
In TTIP wurde die Daseinsvorsorge bislang unzureichend ausgenommen. Das EU-Parlament muss klarstellen, dass unter anderem Wasserver- und -entsorgung, Abfallwirtschaft, Verkehrsdienstleistungen, Energie, Systeme der sozialen Sicherheit, soziale Dienstleistungen, Gesundheit, Bildung und Kultur aus allen Vertragsbestimmungen auszunehmen sind um weitere Liberalisierungen öffentlicher Dienste zu verhindern. Verhandlungen auf Basis von Negativlisten oder eine Kombination von Positiv- und Negativlisten sind abzulehnen (2).

- Einklagbare Mindestarbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
ArbeiterInnenrechte dürfen nicht verhandelbar sein und bei Verstößen müssen Sanktionen greifen. Das EU-Parlamentmuss die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen seitens der USA daher Voraussetzung für ein Abkommen sein.


(1) Die Verschiebung vom 9. Juni wurde sehr kurzfristige entschieden, weil eine wachsende Anzahl von EU-Abgeordneten nicht bereit war, einer Pro-TTIP Resolution zuzustimmen und damit die berechtigte öffentliche Kritik an dem Abkommen zu ignorieren.

Die Resolution ist für die TTIP-Verhandler weder bindend noch bedeutet sie eine endgültige Entscheidung des Parlaments zum TTIP-Abkommen. Die Resolution ist eine Momentaufnahme der politischen Machtverhältnisse im EU-Parlament, in der die aktuellen „roten Linien“ und deren „Beweglichkeit“ sichtbar werden.

(2) Der Ansatz der „Negativliste" bedeutet, dass alle öffentlichen Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich eines Abkommens ausgeschlossen sind, erfasst werden und den Markt- und Wettbewerbsbestimmungen unterliegen.