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Malmströms ISDS-„Reformen“: Alter Wein in neue Schläuche

Konzernklagerechte weiter nicht reformierbar, nicht notwendig und brandgefährlich

Das österreichische Bündnis „TTIP Stoppen“ bezeichnet die Pläne von EU-Kommissarin Malmström für einen Investitionsgerichtshof im geplanten TTIP-Abkommen als alten Wein in neuen Schläuchen.

Diese „Reformen“ ändern nichts am Grundproblem: Konzerne werden Staaten auf Milliarden klagen können, wenn sie ihre Gewinnerwartungen eingeschränkt sehen. Einziger Zweck ist es weiterhin InvestorInnen die Möglichkeit zu geben, sich gegen unliebsame demokratische Gesetze abzusichern. Sie erhalten damit Sonderrechte, die sonst niemand in der Gesellschaft hat – gegen den Willen der BürgerInnen (1). Für „TTIP Stoppen“ sind diese Klagerechte nicht reformierbar, nicht notwendig und brandgefährlich. Die bestehenden Rechtssysteme in den USA und in Europa bieten ausreichenden Schutz für InvestorInnen. Das beweist allein das enorme Volumen transatlantischer Investitionen.

Zwtl.: TTIP würde den Umfang an geschützten Investitionen enorm ausweiten



Mit TTIP würde den Anteil an – vor unliebsamen Gesetzen - geschützten Investitionsströmen weltweit von 20 auf 80 Prozent ansteigen. Derzeit deckt ISDS nur 8 Prozent der in der EU tätigen US-Unternehmen ab. TTIP würde für zehntausende US- und EU-Unternehmen neue Möglichkeiten schaffen, unliebsame politische Maßnahmen anzugreifen. Der Fall Meinl in Österreich zeigt eindrücklich, dass heimische Unternehmen über Tochterunternehmen ISDS nutzen. EU-Konzerne gehören schon jetzt zu den klagefreudigsten. Aktuell haben InvestorInnen bereits 30 Milliarden Euro Entschädigung von EU-Mitgliedstaaten erwirkt. Die Rechnung dafür bezahlen die EU-SteuerzahlerInnen.

Mit TTIP als Blaupause für künftige Abkommen werden auch alle Bemühungen auf Ebene der UNO konterkariert, BürgerInnen Zugang zu internationalen Gerichten zu verschaffen, wenn ihre Rechte von InvestorInnen verletzt werden.

(1) Malmström ignoriert weiterhin 97 Prozent von rund 150.000 Stimmen, die sich bei der 2014 von der EU-Kommission durchgeführten Befragung gegen Konzern-Klagerechte ausgesprochen haben.