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CETA: Belgien beantragt EuGH-Prüfung

Ablehnung wäre ein großer Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie

Belgien wird den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ersuchen zu entscheiden, ob der in CETA geschaffene Investitionsgerichtshof (ICS) EU-Recht widerspricht. Heute Vormittag stimmten alle sieben Regierungsebenen Belgiens für einen <link https: diplomatie.belgium.be sites default files downloads ceta_erklarung.pdf external-link-new-window>entsprechenden finalen Antrag, zu dem sich die Bundesregierung als Bedingung für die CETA-Unterzeichnung im Herbst 2016 verpflichtet hatte. Die formale Einreichung beim EuGH wird innerhalb der nächsten Tage erwartet. 

Alexandra Strickner von Attac Österreich erklärt dazu: „Was absurderweise alle unterzeichnenden Regierungen und das EU-Parlament bisher verweigert haben, ist nun ist endlich auf dem Weg nach Luxemburg. Die Klagrechte in CETA dürfen die Kompetenzen der staatlichen Gerichte nicht untergraben. Wenn der EuGH in unserem Sinne entscheidet, wäre das ein großer Sieg für die Rechtsstaatlichkeit und die Demokratie in ganz Europa.“

Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Klagerechte wurden etwa vom Deutschen Richterbund, der europäischen Richtervereinigung oder 101 europäischen Rechts-ProfessorInnen formuliert (1). Schon im Mai stellte der EuGH fest, dass die Kompetenzen nationaler Gerichte durch die Investitionsgerichte berührt werden. Die Stellungnahme konnte aber nicht klären, ob das System nach EU-Recht rechtmäßig sei. Der Antrag Belgiens wird diese Rechtsfrage nun klären.

Mit CETA können ausländische Investoren nationale Gerichte umgehen und gegen Gesetze im Allgemeininteresse klagen, wenn sie dadurch ihre Profitmöglichkeiten eingeschränkt sehen.

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(1) Deutscher Richterbund: bit.ly/2fTdY3Y
Europäische Richtervereinigung: bit.ly/2g8AifC
101 EU-RechtsprofessorInnen: bit.ly/2e0h89V