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Amazon verurteilt: Kommission bekämpft Symptome, nicht Ursachen

Gerechte Konzernbesteuerung: EU droht völlig zu scheitern

Die EU-Kommission hat heute entschieden, dass Amazon 250 Millionen Euro an unzulässigen Steuervergünstigungen an Luxemburg zurückzahlen muss. Attac begrüßt diese Entscheidung, weist jedoch darauf hin, dass damit nur die Symptome, nicht aber die Ursachen der Steuervermeidungsstrategien multinationaler Konzerne angegriffen werden. Das europäische Wettbewerbsrecht reicht jedenfalls für Attac nicht aus um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. „Das gesamte System internationaler Besteuerung ist weiterhin faul“, erklärt David Walch von Attac Österreich. „Solange nur Einzelfälle sanktioniert werden und die Regierungen die Komplizen der Konzerne bleiben, werden diese ihre Steuertricks auf Kosten der Allgemeinheit fortführen (1). Die Regierungen müssen sich daher endlich von der Ideologie der ruinösen Steuerkonkurrenz verabschieden.“

Zwtl: Attac fordert öffentliche Finanzberichte
Noch immer sind alle Informationen über die Steuerleistungen internationaler Unternehmen grundsätzlich geheim – unterstützt übrigens von den Regierungen Österreichs und Deutschlands (2). Attac fordert - ebenso wie das EU-Parlament -  dass Unternehmen offenlegen, wo sie weltweit ihre Umsätze und Gewinne machen und wieviel Steuern sie zahlen.

Zwtl.: Gerechte Konzernbesteuerung: EU droht völlig zu scheitern

Auf Basis dieser öffentlichen Finanzberichte fordert Attac eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer mit verpflichtenden Mindeststeuersätzen in der EU. Die aktuellen Pläne der EU und der Regierungen diesbezüglich sind aus vielen Gründen völlig unzureichend. Vor allem wird eine einheitliche Bemessungsgrundlage ohne Mindeststeuersätze die ruinöse Steuerkonkurrenz in der EU noch weiter anheizen, warnt Attac. (4)

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(1)   Bestes Beispiel dafür: Das als Folge der Bankenrettung hoch verschuldete Irland will Einspruch gegen ein ähnliches Urteil im Falle Apples eingelegt. EU-Kommissarin Vestager kündigte heute an, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, da Irland sich nach wie vor weigert, 13 Milliarden Euro von Apple zurückzufordern. Luxemburg schließt weiterhin sogenannte „Sweetheat-Deal“ mit Konzernen ab und geht gerichtlich gegen jene Whistleblower vor, denen wir die Informationen über die Steuertricks von Konzernen verdanken.

(2)   Siehe: Schelling blockiert EU-Steuertransparenz von Konzernen: www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/05/12/schelling-blockiert-eu-steuertransparenz-von-konzernen.html



(3)   Siehe: www.attac.at/news/detailansicht/datum/2016/04/12/eu-vorschlaege-gegen-konzern-steuervermeidung-weiter-wirkungslos.html



 (4) Die Idee, Gewinne (in der EU tätiger) Konzerne auf einer gemeinsamen Basis zu ermitteln, nach Wertschöpfung den Ländern zuzuordnen und dann zu besteuern, existiert auf EU-Ebene bereits seit 2011: Die „Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage“ (GKKB). Doch in der Umsetzung droht die EU völlig zu scheitern. Nichts wissen wollte man von Anfang an von Mindeststeuersätzen, die verhindern würden, dass die GKKB den Steuerwettlauf nach unten auf die Ebene der Steuersätze verlagern würden. Und schon in den ursprünglichen Plänen sollten Konzerne auch Verluste gegenrechen und frei wählen können, ob sie mittels GKKB bilanzieren. Damit würden aber nur jene Unternehmen mitmachen, die sich eine Steuerreduktion erwarten.

Noch problematischer ist das aktuelle Vorhaben, nur mehr Tochterfirmen IN der EU zu erfassen. Damit würden ausgerechnet Verschiebungen in Steueroasen unbehelligt blieben, was das Konzept ad absurdum führt. Zuletzt drohte die GKKB zu einem bloßen Torso namens GKB zu verkommen. Nun soll nur mehr die Berechnung der Steuerbasis in der EU harmonisiert werden, die Konsolidierung (das zweite „K“) und somit faire Aufteilung und Besteuerung der Gewinne aber zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden. Die Gefahr ist groß, dass das nie erfolgen wird.