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Steuersümpfe: Schwarze Liste der EU ohne schwarze Schafe

NGOs: EU-Liste ist Ergebnis eines politischen und diplomatischen Kuhhandels

Attac, das VIDC und die Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz (KOO) kritisieren die heute präsentierte „Steueroasen-Liste“ der EU.

Bereits vorab stand fest, dass auf der Liste keine EU-Steuersümpfe wie Luxemburg, die Niederlande, Irland, Malta, Großbritannien oder Zypern zu finden sein werden. Auch andere wichtige Steuersümpfe wie die USA und Singapur fehlen, die Schweiz und Hongkong finden sich nur auf der ‚grauen Liste‘. Das obwohl diese vier Länder im Schattenfinanzindex der intransparentesten Finanzplätze auf den Rängen 1 bis 4 liegen (1). Diese lückenhafte Liste sei aufgrund der verwendeten Kriterien auch wenig überraschend, kritisieren die NGOs. (2)

„Die vorliegende EU-Liste ist wie die Liste im Vorjahr offenbar das Ergebnis eines politischen und diplomatischen Kuhhandels“, kritisiert David Walch (Attac). Während sich manch riesiger Steuersumpf mit der EU „arrangiert“,  finden sich Länder wie die Mongolei auf der Schwarzliste, die bisher eher selbst Opfer von Steuervermeidung waren.

„Die Länder auf der Schwarzliste werden vor allem dafür bestraft, dass sie an OECD-Initiativen nicht teilnehmen und nicht dafür, große und bedeutende Steuersümpfe zu sein. Die Kriterien basieren außerdem auf OECD-Einschätzungen, die es etwa den USA leicht machen, auf keiner Schwarzliste zu erscheinen“, kritisiert Martina Neuwirth (VIDC).


„Wenn der Ecofin-Rat Mitgliedstaaten wie Malta, Irland, Luxemburg und die Niederlande nicht auf diese Liste setzt, zeigt das einmal mehr, wie lasch die EU gegen das schädliche Steuerdumping vorgeht“, meint Hannah Angerbauer (KOO).

Die Organisationen fordern daher, dass die EU selbst entscheidende Maßnahmen umsetzt und im Rahmen eines globalen Abkommen auf UN-Ebene gegen das globale Steuerdumping eintritt. Zu den entscheidenden Maßnahmen zählen:

  • Öffentliche länderweise Konzernberichte
  • Öffentliche Register über die wirtschaftlichen EigentümerInnen hinter Briefkastenfirmen und Trust.
  • Eine sogenannte Gesamtkonzernbesteuerung. Damit müssten Konzerne ihre Steuern dort zahlen wo sie wirtschaftlich tätig sind. Entsprechende EU-Pläne dazu sind noch unzureichend und sehen vor allem keine Mindeststeuersätze vor.

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(1) Die Top Ten des Schattenfinanzindex des Tax Justice Networks unter:

www.vidc.org/fileadmin/Bibliothek/DP/Neuwirth/FSI_2015/Die_wichtigsten_Schattenfinanzzentren_2015_final.pdf

(2) Zwei der drei EU-Kriterien, nämlich Transparenz sowie die Umsetzung der BEPS-Maßnahmen (Base Erosion and Profit Shifting), sind von der Überprüfung und den Kriterien der OECD abhängig. Alleine beim automatischen Informationsaustausch existieren zahlreiche Schlupflöcher im System, die noch gestopft werden müssen. Die USA erscheinen auf keiner Schwarzliste, obwohl sie de facto mit anderen Ländern keine Daten automatisch austauschen. Das dritte Kriterium, bei dem es um faire Besteuerung (bzw. schädliche Steuerpraktiken geht) stützt sich auf vage definierte Kriterien und ist von der Einschätzung der intransparenten EU-Verhaltenskodexgruppe zur Unternehmensbesteuerung (Code of Conduct group) abhängig.