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Neue EU-Regeln erschweren Briefkastenfirmen und Geldwäsche – reichen aber nicht aus

Schlupflöcher: Nur eingeschränkter öffentlicher Zugang zu Unternehmensregistern; Trusts nach wie vor Tabu für Öffentlichkeit

Pressemitteilung Attac, KOO, VIDC,

Gestern Abend haben sich Europäischer Rat, EU-Kommission und EU-Parlament auf einen Kompromiss zur 4. Geldwäsche-Richtlinie geeinigt: Künftig sollen in allen EU-Staaten verpflichtende öffentliche Unternehmensregister eingeführt werden, die Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer dieser Unternehmen enthalten. Damit werden auch Firmenkonstruktionen transparent gemacht, wie sie etwa durch die Luxemburg-Leaks enthüllt wurden.

Für Attac, die KOO und das VIDC ist dies ist ein wichtiger erster Schritt um Steuerhinterziehung mittels undurchsichtiger Firmenkonstruktionen zu erschweren. Auch Geldwäsche und deren Vortaten wie organisiertes Verbrechen, Bestechung, Betrug oder Insiderhandel werden so behindert.

„Die Einigung ist jedoch nicht ausreichend, verwehrt sie doch Medien und der Zivilgesellschaft den so wichtigen vollen öffentlichen Zugang“, erklärt Martina Neuwirth vom VIDC. Denn um Zugang zu erhalten, müssen Personen ein "berechtigtes Interesse" vorweisen können. Bei Trusts bleibt der Zugang völlig den Behörden vorbehalten. Dieses Schlupfloch stehe im Widerspruch zu der Idee der Transparenz und erschwere die Aufklärung massiv. Neuwirth: „Hier haben sich Länder ohne Trustgesetzgebung, wie Österreich, offenbar nicht durchgesetzt.“ 

„Vor allem Anti-Korruptionsstellen in Entwicklungsländern, die am stärksten unter illegalen Geldflüssen leiden, wird die Arbeit nicht unbedingt erleichtert“, erklärt Hilfe Wipfel von der KOO. Für diese Länder ist der Amts- oder Rechtsweg meist aussichtslos aufwändig und zeitraubend. Auch sie sind daher auf einen öffentlichen Zugang angewiesen. Laut einer neuen Studie haben Schwellen- und Entwicklungsländer im Jahr 2012 eine Billion Dollar durch Korruption, Geldwäsche und Handelsbetrug verloren.

Ein weiteres Schlupfloch: In den Registern müssen als wirtschaftliche Eigentümer nur Personen aufgelistet werden, die mit mindestens mit 25 Prozent an Unternehmen beteiligt sind.

„Wir fordern nun alle Mitgliedstaaten auf, der Öffentlichkeit uneingeschränkten Zugang zu diesen neuen Registern zu geben und auch Information über Trusts zugänglich zu machen", erklärt David Walch von Attac Österreich.

VIDC: Martina Neuwirth, Internationale Finanz und Wirtschaftspolitik, Tel. 0664 520 68 7, <link moz-txt-link-abbreviated>neuwirth@vidc.org
Attac: David Walch, Tel. 0650 544 00 10, <link moz-txt-link-abbreviated>presse@attac.at
KOO: Hilde Wipfel, Tel: 0676 769 84 32, <link moz-txt-link-abbreviated>H.Wipfel@koo.at