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Steuertricks: EU-Vorschläge löchrig und unzureichend

Attac, VIDC und KOO: Ohne Steuertransparenz werden Konzerne weiter tricksen

Die EU-Kommission präsentiert heute weitere Vorschläge gegen die Steuervermeidungspraktiken internationaler Konzerne. Sie strebt damit eine koordinierte Umsetzung der diesbezüglichen OECD-Reformvorschläge an. „Die Initiative der Kommission ist grundsätzlich zu begrüßen. Da viele Regierungen jedoch weiter für einen starken Steuerwettbewerb eintreten, sind die Vorschläge löchrig und unzureichend. Die ohnehin schwachen BEPS-Vorgaben der OECD (1) werden dabei gerade noch erfüllt“, kritisieren Attac, die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO) und das Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) und fordern dringend Verbesserungen.

Zinszahlungen bleiben weitgehend steuermindernd / Exitsteuer mit großem Schlupfloch

Die OECD hat in den BEPS-Vorgaben eine komplizierte Methode entwickelt, steuermindernde Zinszahlungen an Töchter auf eine Bandbreite von 10 bis 30 Prozent eines zu berechnenden "Gewinns vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen" (EBITDA) zu begrenzen. Die Kommission schlägt nun vor, Zinsabzüge bis zum OECD-Maximalwert von 30 Prozent des EBITDA zu ermöglichen. „Sie gibt Konzernen damit maximalen Spielraum für eine Fortführung dieser Steuertricks“, kritisiert Neuwirth. „Auch die vielgepriesene „Exit-Steuer“ für das Transferieren von Vermögenswerten in Steueroasen kann durch eine neu gegründete „Muttergesellschaft“ in einem Drittstaat umgangen werden. Das Paket enthält keine Maßnahmen dagegen“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Neue Regeln für ausländische Töchter können Steuerwettbewerb sogar noch anheizen

Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass Staaten Konzerntöchter in Niedrigsteuerländern besteuern können, wenn der dortige Steuersatz 40 Prozent des Heimatsteuersatzes unterschreitet (CFC-Regel Controlled foreign company). „CFC-Regeln können ein wirkungsvolles Instrument gegen Steuerdumping sein, allerdings nicht bei einem derart niedrigen Grenzwert. Liegt der Körperschaftssteuersatz bei 10 Prozent wie in Bulgarien, fällt bereits eine Besteuerung von knapp unter 4 Prozent nicht mehr darunter“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC. Absurderweise bietet der Vorschlag sogar einen Anreiz, den Steuerwettbewerb zu verschärfen. Neuwirth: „Länder, die ihren nominellen Steuersatz senken, können Konzernen damit gleichzeitig die Umgehung der CFC-Vorschriften ermöglichen, weil der Steuersatz der Steueroase damit in Relation über die 40 Prozent ansteigen kann (2). Konzerne profitieren somit doppelt. Die CFC-Regeln sollten daher nicht an nationale Steuersätze gekoppelt sein. Stattdessen sollten ambitionierte, absolute Mindeststeuersätze in der EU gelten.“

Steueroasen – das sind für die EU immer die anderen Länder

Die EU-Kommission schlägt zudem künftige EU-Schwarzlisten für in Steuerfragen unkooperative Länder vor. Prominente Steueroasen in der EU, wie Irland, Luxemburg oder die Niederlande sollen dabei jedoch nicht erfasst werden. „Damit wird man international wohl kaum glaubwürdig Druck auf andere Länder aufbauen können“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.

Steuerdeals bleiben im Verborgenen – Hoffnung bei öffentlichen länderweisen Berichten

Kein weiteres Vorgehen strebt die Kommission gegen die umstrittenen Konzern-Steuerdeals einzelner EU-Länder an, kritisieren die Organisationen. Diese Steuerdeals sind derzeit weder der Kommission noch der Öffentlichkeit bekannt, sondern müssen lediglich zwischen nationalen Steuerbehörden ausgetauscht werden.

Hoffnung gibt es dagegen bei der dringend notwendigen Veröffentlichung von länderweisen Berichten für alle Konzerne. (3) Auch wen dies heute nicht auf der Agenda stand, haben EU-Steuerkommissar Moscovici und Wettbewerbskommissarin Vestager bereits Sympathien dafür bekundet. Bleibt es jedoch bei einer Größengrenze von 750 Millionen Euro Umsatz, müssten rund 90 Prozent der multinationalen Unternehmen keine Auskunft über ihre Steuerzahlungen geben, kritisieren die Organisationen. „Für die Öffentlichkeit muss endlich nachvollziehbar werden, wie viel Umsatz und Gewinn Konzerne in einem Land machen und wie viel sie an Steuern zahlen. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es ohne öffentlichen Druck von Medien, der Zivilgesellschaft oder Parlamenten kein Einbremsen der Konzern-Steuervermeidung gibt“, erklärt Hilde Wipfel von der KOO.
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(1) Base Erosion and Profit Shifting; BEPS ist der 2015 vorgestellte Aktionsplan der OECD gegen die Steuervermeidungspraktiken multinationaler Konzerne. Das Grundproblem von BEPS ist es, multinationale Konzerne steuerlich weiterhin nicht als Einheit, sondern nationale Tochterfirmen als völlig eigenständige Unternehmen zu behandeln, was Gewinnverschiebungen überhaupt erst ermöglicht. Siehe: bit.ly/1lVn9Cs



(2) Ein Beispiel:
Heimatsteuersatz 20 Prozent: Die CFC-Regel kommt zum Tragen, wenn die Steueroase weniger als 8 Prozent Steuern einhebt, also z. B. 7 Prozent.
Heimatsteuersatz sinkt auf 15 Prozent: Die CFC Regel kommt bei 7 Prozent nicht mehr zum Tragen, weil die neue Grenze dafür 6 Prozent ist. Der Konzern profitiert somit doppelt.

(3) Bislang müssen nur Banken sowie Rohstoffbetriebe über 750 Millionen Umsatz solche Berichte erstellen und veröffentlichen.