News

Panamaleaks-Sondersitzung: Österreich bei Geldwäsche global nur Mittelmaß

Regierung muss öffentliche Register wirtschaftlich Begünstigter einführen und verbessern

Der Nationalrat tritt heute zu einer Sondersitzung zum Thema Panamaleaks und der Rolle Österreichs im internationalen Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug zusammen. Attac, das VIDC und die Koordinierungsstelle der Bischofskonferenz (KOO) sehen dabei Österreich in der Pflicht, Schlupflöcher zu schließen und für umfassende Transparenz zu sorgen.

Die Aussage Finanzminister Schellings, Österreich habe bei der Geldwäsche das „wahrscheinlich strengste Regime in Europa installiert“, löst bei Martina Neuwirth vom VIDC Verwunderung aus: „Internationale Geldwäsche-Spezialisten reihen Österreich global ins Mittelfeld - hinter Länder wie Usbekistan, Moldawien oder Montenegro (1). Österreich sollte Verbesserungen durchführen, die über die internationalen Mindeststandards hinausgehen“, fordert Neuwirth. Zu den Mindeststandards gehöre es, Steuerhinterziehung als Vortat zur Geldwäscherei endlich gesetzlich zu verankern. Zudem brauche es strengere Sanktionen für Finanzinstitute, die sich nicht an die Anti-Geldwäsche-Berichtspflichten halten und mehr Personal, dies auch zu kontrollieren. Laut Medienberichten wird Österreich auch von der Financial Action Task Force (FATF) in einem im Juni erscheinenden Bericht unter anderem wegen mangelnder Effektivität der Geldwäschemeldestelle und der auffallend geringen Anzahl an Geldwäsche-Verurteilungen kritisiert.

Überprüfenswert ist auch die österreichische Spezialität der „verdeckten Treuhandschaft”, die in völligem Kontrast zur berechtigten österreichischen Forderung nach internationalen Trustregistern steht. Diese ermöglichen es, Eigentumsrechte mittels TreuhänderInnen ohne schriftlichen Vertrag und ohne öffentlich zugänglicher Registrierung zu verbergen. Die Organisationen fordern daher, die verdeckte Treuhandschaft zu verbieten und jede Form von Treuhandschaften bundesweit vereinheitlicht meldepflichtig zu machen.

Zwtl.: Öffentliche Register wirtschaftlich Begünstigter einführen und verbessern

„Entscheidend im Kampf gegen Geldwäsche und Steuerbetrug wird sein, ob Österreich öffentliche Register der wirtschaftlich Begünstigten von Unternehmen, Trusts, Stiftungen und Mantelfirmen einführen wird. Ohne den öffentlichen Zugang bleiben Verstöße der Meldepflicht ungeahndet, weil unentdeckt und schwer zu beweisen“, erklärt David Walch von Attac Österreich. Die bis 2017 umzusetzende Anti-Geldwäsche-Richtlinie der EU überlässt es den Staaten zu entscheiden, ob die Öffentlichkeit Zugang haben wird. Österreich müsse sich international für die verpflichtende völlige Offenlegung und weitere dringend nötige Verbesserungen dieser Register einsetzen. (2)

Zwtl.: Automatischen Informationsaustausch auf breite Beine stellen

Österreichs Teilnahme am internationalen automatischen Informationsaustausch sei zwar ein Fortschritt, dieser sei jedoch nur effektiv, wenn er global durchgeführt und verbessert werde. (3) „Es ist im Interesse aller, dass auch Entwicklungsländer sobald wie möglich in den Datenaustausch einbezogen werden“, meint Hilde Wipfel von der KOO. „Vor allem ärmere Länder sind mit den komplizierten OECD-Bedingungen überfordert.“ Österreich solle sich daher dafür einzusetzen, dass diese vorerst auch dann Daten erhalten wenn sie keine liefern können und den Ausbau ihrer Kapazitäten unterstützen. Vereinheitlichte Standards im Rahmen multilateraler Abkommen wären einfacher und effizienter umzusetzen und würden die überbordende Bürokratie zahlloser Einzelabkommen vermeiden.


---

(1) Siehe Index des Basel Institute on Governance: <link https: index.baselgovernance.org sites index documents basel_aml_index_report_2015.pdf moz-txt-link-freetext>

index.baselgovernance.org/sites/index/documents/Basel_AML_Index_Report_2015.pdf


sowie den letzten FATF Prüfbericht für Österreich 2014: <link http: www.fatf-gafi.org media fatf documents reports mer moz-txt-link-freetext>

www.fatf-gafi.org/media/fatf/documents/reports/mer/FUR%20Austria.pdf



(2) Ein großer Schwachpunkt der europäischen Geldwäscherichtlinie ist, dass Scheindirektoren anstelle der wirklich wirtschaftlich Berechtigten ins Register aufgenommen werden können. Zudem sind Meldepflichten erst ab einer 25prozentigen Beteiligung vorgesehen und somit mittels Aufteilung auf mehrere Personen leicht umgehbar. Der Grenzwert hierfür sollte daher national wie international auf 10 Prozent gesenkt werden.

(3) Das Tax Justice Network listet insgesamt 35 Schlupflöcher: The end of bank secrecy? Bridging the gap to effective automatic information exchange. An Evaluation of OECD’s Common Reporting Standard. <link http: bit.ly moz-txt-link-freetext>

bit.ly/1ozlbcj