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Großbritannien verlässt Energiecharta-Vertrag – wann folgt Österreich?

Attac: Der Vertrag schränkt den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein

"Remaining a member would not support our transition to cleaner, cheaper energy, and could even penalise us for our world-leading efforts to deliver net zero."
UK Department for Energy Security & Net Zero, 22. Februar 2024

Die britische Regierung hat heute, 22. Februar, bekanntgegeben aus dem umstrittenen Energiecharta-Vertrag (ECT) auszusteigen. Der Vertrag gibt fossilen Konzernen die Macht, Staaten mittels einer Paralleljustiz auf Milliarden zu verklagen, wenn neue Gesetze zum Klimaschutz ihre Profite bedrohen. Er gefährdet somit die Energiewende.

Attac Österreich fordert Wirtschaftsminister Martin Kocher daher auf, sich Großbritannien und den zahlreichen EU-Staaten* anzuschließen, die ihren Ausstieg aus dem Vertrag angekündigt oder bereits vollzogen haben.

Die Klimakrise lässt kein weiteres Zögern mehr zu

„Der 22. Februar 2024 ist ein guter Tag für den Klimaschutz und ein großer Erfolg für die Klimabewegung. Denn mit Großbritannien steigt wohl der wichtigste Nicht-EU-Vertragspartner aus diesem Klimakiller-Vertrag aus. Damit verringert sich das Risiko künftiger Konzernklagen gegen die Energiewende deutlich. Gerade britische Konzerne haben in den vergangenen Jahren mehrere EU-Staaten verklagt“, erklärt Iris Frey von Attac Österreich.

Frey: "Nun ist es höchste Zeit, dass Österreich endlich ebenfalls aussteigt. Denn der Vertrag schränkt den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende. Die Klimakrise lässt kein weiteres Zögern mehr zu."

In Österreich gibt es bisher keine Entscheidung für einen Ausstieg. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler tritt dabei für einen Ausstieg ein, doch Wirtschaftsminister Kocher blockiert. Die EU-Kommission will einen koordinierten EU-Ausstieg aus dem ECT. Auch die belgische EU-Ratspräsidentschaft bemüht sich aktuell um einen Ausstieg der EU-Staaten.

Hintergrund

Der Energiecharta-Vertrag ist ein Vertrag zwischen 53 Staaten inklusive der EU. Er ermöglicht es fossilen Konzernen, Staaten vor privaten Schiedsgerichten wegen neuer Gesetze zum Klimaschutz auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ihre Profite bedrohen. Beispiele dafür sind etwa Konzernklagen gegen den Kohleausstieg der Niederlande, gegen ein Frackingverbot in Slowenien oder gegen das Verbot einer Ölplattform in Italien. Die EU hatte jahrelang versucht, den Vertrag mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Daher steigen immer mehr Staaten aus dem Vertrag aus.

Warum ein Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag unumgänglich ist. Von Christina Eckes, Professorin für Europarecht an der Universität Amsterdam; Lea Main-Klingst, Juristin bei der NGO Client Earth; Lukas Schaugg, Jurist am Internationalen Institut für Nachhaltige Entwicklung (IISD).

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* Dazu zählen Deutschland, Frankreich, Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Slowenien, Portugal und Luxemburg.