Der Energie-Grundanspruch

Energie. Garantiert. Gerecht.

  • Mit dem Energie-Grundanspruch wird die Basisversorgung aller Haushalte mit Energie sichergestellt, während der Gesamtverbrauch gesenkt wird.
  • Der Energie-Grundanspruch gilt nicht nur für Strom, sondern auch für Gas (und Fernwärme) und zwar dauerhaft.
  • Der Verbrauch über dem Normverbrauch je Haushaltsgröße wird mit progressiven Tarifstufen verrechnet. Während die Energie bis zur Hälfte des Normverbrauchs vergünstigt bereitgestellt wird, werden ab 80 Prozent, 100 Prozent, 110 Prozent und 120 Prozent Abgaben aufgeschlagen, sodass verschwenderischer Luxus-Energieverbrauch insgesamt deutlich mehr kostet.
  • Der Normverbrauch wird auf zwei Wegen berechnet: Verbraucht der Haushalt mehr als der österreichische Durchschnitt je Haushaltsgröße, gilt der Durchschnitt je Haushaltsgröße als Normverbrauch. Verbraucht der Haushalt weniger als dieser Wert, gilt der individuelle Vorjahresverbrauch als Normverbrauch. Dies bietet weitere Anreize, Energie zu sparen und ist unbedingt nötig, um auch die Klimakrise zu bekämpfen.
  • Der Energie-Grundanspruch kann sofort umgesetzt werden, die Abrechnung erfolgt direkt über die Energieversorger. Diese können bis zu einer gewissen Höhe entschädigt werden - wenn die interne Kostenstruktur veröffentlicht wird und es keine Dividenden-Ausschüttungen sowie Manager-Boni gibt. Zur Finanzierung kann zusätzlich eine Übergewinnsteuer eingehoben werden.
  • Die Bereitstellung von einem ökologisch sinnvollen Grundbedarf an Energie soll Teil der Daseinsvorsorge werden. Mittelfristig muss die Energieversorgung unter öffentliche und demokratische Kontrolle gebracht werden und darf nicht von spekulationsgetriebenen Märkten abhängig sein.

Tarifstufen des Energie-Grundanspruchs, Strom

Tarifstufen des Energie-Grundanspruchs, Gas

Die hier vorgestellten Preismodelle sind als Debattenbeitrag zu verstehen. Die Kosten für einen durchschnittlichen Haushaltsverbrauch sollten etwas über dem Vorjahresniveau stabilisiert, Mehrverbrauch sollte deutlich teurer werden.

Unterstützung bei unvermeidbarem Mehrverbrauch

Energiearme Haushalte mit unvermeidbarem Mehrverbrauch (etwa für alte ineffiziente Stromheizungen oder elektrische Warmwasserbereitung) müssen gezielt unterstützt werden. Erstens durch eine Energieberatung und Förderungen für den Umstieg auf effiziente Systeme und notfalls kurzfristig durch staatliche Transferleistungen.

Abrechnung durch Energieversorger, Kompensation mit Auflagen

Zur Umsetzung des Modells könnten die Energieversorger die Zuschüsse für den Grundanspruch direkt mit den Mehreinnahmen der progressiven Elektrizitätsabgabe gegenrechnen. Für etwaige Verluste können sie bis zu einer gewissen Höhe durch die öffentliche Hand kompensiert werden. Voraussetzung dafür sollte die Offenlegung der internen Kostenstruktur und das Verbot von Dividenden-Ausschüttungen sowie Auszahlungen von Manager-Boni sein. Übergewinne sollten zusätzlich besteuert werden.

Internationale Vorbilder für progressive Tarife

In Japan, Südkorea, Italien und Kalifornien existieren bereits progressive Tarifmodelle für Elektrizität. In Italien etwa werden die Stromversorger dazu verpflichtet, eine progressive Preiskomponente im Gesamtstrompreis anzubieten. Eine internationale Studie belegt, dass progressive Energietarife den gesamtgesellschaftlichen Energieverbrauch senken. Zusätzlich gibt es derzeit in vielen Ländern Vorbilder für die Deckelung der Energiepreise.

Der Energie-Grundanspruch zum Download:
Energie. Garantiert. Gerecht.