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Apple muss in Irland 13 Mrd. Euro Steuern nachzahlen

Attac: Einen einzigen faulen Apfel auszusortieren reicht nicht

Irland muss 13 Milliarden Euro plus Zinsen an unzulässigen Steuervergünstigungen von Apple einziehen. So lautet das lang erwartete (und endgültige) Urteil, das der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute im Berufungsverfahren der EU-Kommission rund um die irischen Steuerregelungen für Apple bekanntgegeben hat.*

„Die EU-Kommission hat zwar einen faulen Apfel aussortiert, doch die internationalen Steuerregeln sind weiterhin faul und löchrig. Sie ermöglichen es, dass Fälle wie Apple die Regel sind“, erklärt David Walch von Attac Österreich.

Das europäische Wettbewerbsrecht ist für Attac jedenfalls nicht ausreichend um dem Steuerdumping der Konzerne wirkungsvoll zu begegnen. „Würden die internationalen Steuerregeln funktionieren, wären keine 10 Jahre langen Gerichtsverfahren nötig um zu klären, ob es legal ist, dass Konzerne weniger als 1 Prozent Steuern auf künstlich verschobene Gewinne zahlen. Der Kampf gegen Konzernsteuertricks muss daher politisch und nicht juristisch gewonnen werden“, erklärt Walch.

Warum stehen Apples weltweite Gewinne nur Irland zu?

Mit dem heutigen Urteil bleibt auch die Frage offen, warum Steuern auf Apple-Gewinne, die auf der ganzen Welt erwirtschaftet werden, nur Irland zustehen. In einem fairen Steuersystem würde das Steuerrecht gerecht zwischen allen Ländern aufgeteilt, in denen die Konzerne wirtschaftlich tätig sind. "Was wir dringend brauchen, ist eine grundlegende Reform, die uns ein gerechtes, wirksames, transparentes und faires Steuersystem bringt“, erklärt Walch.

Die Lösung heißt Gesamtkonzernsteuer

Um Konzerne endlich dort gerecht zu besteuern, wo sie ihre Gewinne erwirtschaften, fordert Attac eine sogenannte Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit ein Ende.

Mindeststeuer für Konzerne bringt keine Lösung

Auch die aktuell in der EU umgesetzte Mindeststeuer für Konzerne ist für Attac keine Lösung. Sie schränkt Gewinnverschiebungen nicht ein und anders als behauptet können Konzerne damit auch in Zukunft nicht einmal 15 Prozent Steuern zahlen, sondern deutlich weniger. Dazu kommt, dass die Mindeststeuer das internationale Steuerdumping zwischen den Staaten paradoxerweise sogar noch weiter anheizt.

Mehr Details zur Kritik an der Mindeststeuer für Konzerne finden Sie hier.

 


*Hintergrund und Zeitleiste zum Fall Irland und Apple:

  • Nach Anhörungen im US-Senat, in denen Apple beschuldigt wurde, über seine irischen Unternehmen Steuern zu hinterziehen, begann die Europäische Kommission 2013 damit, Irland um Informationen über Steuervorbescheide zu Steuervereinbarungen mit zwei Apple-Unternehmen zu bitten. Im Jahr 2014 leitete die Europäische Kommission eine förmliche Untersuchung der angeblichen staatlichen Beihilfen Irlands für Apple ein.
  • Im Jahr 2016 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entscheidung (Entscheidung, Pressemitteilung), dass die von Irland an Apple gewährten Steuervereinbarungen dem Unternehmen einen unlauteren Steuervorteil verschafften (d. h. einen Vorteil, den alle anderen Unternehmen nicht hatten) und dass es sich dabei um eine rechtswidrige staatliche Beihilfe handelte. Die Europäische Kommission schätzte, dass Irland ca. 13 Mrd. EUR zuzüglich Zinsen von Apple zurückfordern sollte. Die EK gab Irland vier Monate Zeit, um diese Summe zurückzufordern.
  • Ende 2016 riefen Irland und Apple getrennt voneinander das Gericht der EU an (Klage Irlands, Klage Apples) und beantragten die Nichtigerklärung der Entscheidung und der Rückforderungsanordnung. Im Jahr 2017 verklagte die Kommission Irland vor dem Gerichtshof, weil es die 13 Mrd. EUR nicht zurückgefordert hatte. Im Jahr 2018 hinterlegte Apple den Betrag auf einem Treuhandkonto, bis das Ergebnis der Gerichtsverhandlungen vorliegt. Die Anhörungen fanden Ende 2019 vor dem EuGH statt.
  • Im Jahr 2020 hob das Gericht der EU die Entscheidung der Europäischen Kommission auf (Urteil, Pressemitteilung) und stellte fest, dass die Kommission nicht ausreichend nachgewiesen hatte, dass Apple einen selektiven Vorteil hatte.
  • Im Jahr 2021 legte die Europäische Kommission gegen die Entscheidung der Vorinstanz Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein (Antrag).
  • Ende 2023 veröffentlichte Generalanwalt Pitruzzella seine Schlussanträge zu diesem Fall.