Fakten zur Konzentration von Vermögen und Macht

Die Reichsten werden so gut wie gar nicht besteuert

Österreich liegt bei der Vermögenskonzentration in Westeuropa an der Spitze. Die reichsten 5 Prozent in Österreich besitzen 53,5 Prozent des Vermögens. In anderen Euro-Staaten sind es im Durchschnitt 43 Prozent. Das reichste Prozent aller Haushalte in Österreich besitzt rund 40 Prozent des Gesamtvermögens. Die ärmere Hälfte besitzt hingegen so gut wie kein nennenswertes Vermögen – in Summe lediglich etwa 3,5 Prozent des Gesamtvermögens.

Milliardär*innen verdoppeln ihr Vermögen alle sieben Jahre!

Neue Attac-Berechnungen zeigen, dass das Vermögen der österreichischen Milliardär*innen extreme Zuwächse verzeichnet. Attac hat dafür die Trend-Listen der 100 Reichsten von 2002 bis 2023 ausgewertet. Das Ergebnis: Das Vermögen der aktuellen österreichischen Milliardär*innen ist zwischen 2002 und 2023 im Durchschnitt jährlich um 11,19 Prozent angewachsen. Es verdoppelt sich somit alle 7 Jahre. Zum Vergleich: Das österreichische BIP ist im gleichen Zeitraum im Durchschnitt um 3,44 Prozent jährlich gewachsen.

Das Gesamtvermögen der 10 Reichsten ist zwischen 2002 und 2023 von 24 auf 110 Milliarden Euro, jenes der 100 Reichsten von 46 auf 212 Milliarden Euro angewachsen. Es verfünffachte sich also jeweils. 2002 gab es 11 Milliardär*innen, 2023 waren es 49.

Milliardäre wie Michael Tojner, Johann Graf, Georg Stumpf oder René Benko verzeichneten sogar Vermögenszuwächse von mehr als 20 Prozent jährlich.

Die Reichsten werden so gut wie gar nicht besteuert

Österreich ist international eines der Schlusslichter, wenn es um den Beitrag der Reichsten zum Allgemeinwohl geht: In Österreich tragen vermögensbezogene Steuern laut OECD-Standards nur rund 1,4 Prozent zum gesamten Steueraufkommen bei. Im Schnitt der Industriestaaten der OECD sind es 5,6 Prozent – also rund das 4-fache. In der Schweiz stammen rund 8,2 Prozent, in Südkorea sogar mehr als 15 Prozent (also mehr als das Zehnfache Österreichs) der Gesamtsteuerleistung aus vermögensbezogenen Steuern. Die Faktoren Arbeit und Konsum hingegen tragen hierzulande mit mehr als 75 Prozent die Hauptlast des Steueraufkommens.

 

Das war nicht immer so: In den 1960er-Jahren trugen vermögensbezogene Steuern noch rund 4 Prozent zum österreichischen Gesamtsteueraufkommen bei. Der große Einbruch kam nach 1994: Die klassische Vermögensteuer wurde abgeschafft – unter anderem, da sie kompliziert und lückenhaft ausgestaltet war. Mit der Abschaffung der Vermögensteuer halbierten sich die Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern. Das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz wiederum wurde vom Verfassungsgerichtshof per 1.1.2007 vor allem wegen der zu niedrigen Besteuerung des Grundvermögens aufgehoben. Die relativ einfache Reparatur des Gesetzes scheiterte vor allem am Widerstand der ÖVP.

Für arme Menschen hingegen existiert eine de facto Besteuerung der Vermögenssubstanz: Für Bezieher*innen der bedarfsorientierten Mindestsicherung etwa gelten weitgehende Vermögensverwertungsbestimmungen.

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