Ich werde ein Haus erben/habe das Haus meiner Eltern geerbt … muss ich jetzt die Attac-Vermögensteuer zahlen?
Nein. Die Attac-Vermögensteuer zahlen nur Personen mit mehr als 5 Millionen Euro Nettovermögen (also das Vermögen abzüglich der Schulden). Das liegt weit jenseits des Wertes eines Hauses.
Trifft die Steuer nicht doch auch die Mittelschicht?
Nein. Ein Freibetrag von 5 Millionen Euro betrifft in etwa die vermögendsten 0,3 Prozent in Österreich. Die „Mitte“ der Vermögensverteilung besitzt im Schnitt rund 86.000 Euro. Selbst im reichsten 1 Prozent Österreichs liegt das durchschnittliche Vermögen mit rund 2,3 Millionen Euro noch weit unter der Freibetragsgrenze. Die ärmste Hälfte – also 4,5 Millionen Menschen – besitzt fast nichts oder ist sogar verschuldet. Beim Vermögen gibt es fast keine „Mittelschicht“ – es gibt ein extrem reiches „Oben“ und ein großes „Unten“.
Die Attac-Vermögensteuer würde für die Mittelschicht etwas bringen, weil die Reichsten endlich mehr zur Staatsfinanzierung und zu wichtigen öffentlichen Leistungen beitragen würden.
Bringt die Steuer überhaupt etwas ein?
Die berechneten Einnahmen des Attac-Vermögensteuermodells betragen rund 22 Milliarden Euro pro Jahr - mögliche Steuer-Umgehungen schon eingerechnet. Aufgrund der hohen Freigrenze von 5 Millionen Euro und den wenigen Betroffenen sind die administrativen Kosten der Steuer im Verhältnis zu Aufkommen äußerst gering.
Zahlen Reiche nicht ohnehin schon viel mehr Steuern?
Nein. Vermögen wird in Österreich nämlich kaum besteuert. Den Löwenanteil finanzieren arbeitende Menschen und Konsument*innen aus Beiträgen zur Sozialversicherung und Steuern. Sie zahlen rund 8 von 10 Euro in den Staatshaushalt ein. Vermögende hingegen tragen mit nur 1,4 Prozent kaum zur Finanzierung des Allgemeinwohls bei.
Die Reichsten tragen von ihren enormen Einkommen aus Vermögen prozentuell sogar weniger an Steuern und Abgaben bei als der Rest der Bevölkerung. Eine aktuelle Studie zeigt: Während der Steuerbeitrag einer Mittelstandsfamilie in Österreich bei 42 Prozent liegt, liegt er für Multimillionäre bei 30 Prozent. Milliardär Mark Mateschitz trägt sogar nur 26 Prozent seines Bruttoeinkommens an Steuern bei. Das hat auch damit zu tun, dass Kapitaleinkommen oftmals niedriger besteuert wird als Arbeitseinkommen.
Aber Vermögen ist doch schon mehrfach besteuert, oder?
Nein. Vermögen selbst wird in Österreich kaum besteuert. Beim Vermögensaufbau fallen zwar verschiedene Steuern an (wie z.B. die Kapitalertragssteuer, Lohnsteuer oder die Körperschaftssteuer), aber das ist auch sinnvoll. Das Steuersystem ist so austariert, dass es an verschiedenen Punkten ansetzt und dadurch gut ausbalancieren kann, wo Beiträge in welcher Höhe eingezahlt werden. Durch eine Besteuerung von Vermögen würde sogar ein größerer Ausgleich geschaffen, denn aktuell werden Konsum und Einkommen am meisten besteuert, um den Staatshaushalt zu finanzieren.
Die fehlende Besteuerung der Reichsten widerspricht auch einem ganz grundsätzlichen Prinzip der Besteuerung, nämlich dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Es besagt, dass Personen mit höherem Einkommen oder größerem Vermögen einen größeren Steuerbeitrag leisten sollten als Personen mit geringerem Einkommen oder Vermögen. Es liefert die Begründung für progressive Steuersätze.
Müssen die Reichen ihre Immobilien und Wertpapiere verkaufen, um die Vermögensteuer zu bezahlen - und brechen dann nicht die Märkte zusammen?
Es ist ein Mythos, dass extrem Reiche in der Regel nicht über genügend liquide Finanzmittel verfügen, um Steuern zu begleichen. Ein Beispiel: Im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen den Banker Julius Meinl setzte ein Gericht im Jahr 2009 eine Kaution von 100 Millionen (!) Euro als sogenannte „gelindere Alternative zur Untersuchungshaft“ fest. Erstaunlicherweise konnte Meinl den Betrag innerhalb von kürzester Zeit von einer Bank in Liechtenstein aus überweisen.
Ein Beispiel: Jemand, der/die EIN Haus besitzt, liegt in unserem Modell unter der Freigrenze von 5 Millionen Euro. Wer jedoch 50 Häuser besitzt, generiert mit seinem Vermögen genug Ertrag, um die Steuer bezahlen zu können.
Sollten die liquiden Mittel zur Begleichung des Steuerbeitrags tatsächlich nicht vorhanden sein, muss das Vermögen auch nicht zwingend verkauft werden, sondern kann direkt an den Staat übergehen. Der Staat erhält also nicht nur Geld, sondern auch Finanzanlagen, Aktien und Immobilien. Dann kann von Fall zu Fall entschieden werden, was der beste Nutzen diese Vermögens ist: Wird es verkauft, um mit dem Geld öffentliche Ausgaben zu finanzieren, oder bleibt es im öffentlichen Eigentum und der Staat erhält daraus Einnahmen? Insbesondere bei Immobilien ist das sinnvoll und kann helfen, das Angebot an öffentlichen Wohnungen auszubauen.
Was ist mit der Leistung? Die Reichen haben sich das doch verdient, oder?
Die meisten Milliardär*innen sind Erb*innen, ihr Vermögen beruht also auf einem leistungslosen Einkommen. Wer zum reichsten Prozent in Österreich gehört, erbt mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent mehr als 3,3 Millionen Euro. 7 von 10 Haushalten gehen hingegen leer aus.
Auch wird niemand wird Milliardär*in, weil er oder sie selbst so viel gearbeitet hat. Ihr Vermögen beruht nicht allein auf ihrer Arbeit, sondern darauf, dass sie andere arbeiten lassen – sie profitieren von der Leistung der anderen. Gerade auch Frauen mit ihrer unter- und unbezahlten Arbeit schaffen viel Wert für die Vermögenden, ebenso der Staat durch Subventionen, Infrastruktur oder das Bildungssystem.
Ja, manche Reiche haben gute Ideen und arbeiten hart – aber das tun auch andere in der Gesellschaft, und die werden davon nicht reich. Mark Mateschitz kann nicht 392.000mal so hart arbeiten wie andere. (Das Vermögen von Mateschitz beträgt laut Trend 32,5 Milliarden Euro – das ist rund 392.000mal so viel wie das durchschnittliche Vermögen von 83.000 Euro.)
Bedroht die Attac-Vermögensteuer Familienbetriebe und Arbeitsplätze?
Nein. Dafür gibt es drei wesentliche Gründe:
1. Mit dem Attac-Modell werden ja nicht Unternehmen, sondern die Eigentümer*innen besteuert. Somit ist eine Vermögensteuer für Unternehmen kein Problem, solange die Eigentümer*innen die Steuern nicht aus den Unternehmen bezahlen – was betriebswirtschaftlich kurzsichtig und eine Bereicherung der Besitzer*innen zulasten des Unternehmens wäre.
2. Im Attac Modell werden zusätzlich bei der Bemessungsgrundlage des Betriebsvermögens Lohn- und Sozialabgaben für angestelltes Personal in Österreich abgezogen. Das sichert Arbeitsplätze und Neuanstellungen und trifft rein vermögensverwaltende Gesellschaften, die kaum Personal haben.
3. Viele Behauptungen über mögliche negative Auswirkungen der Vermögensteuer auf Arbeitsplätze blenden ein wesentliches Faktum völlig aus: Mit einer Vermögensteuer werden massive öffentliche Investitionen in sinnvollen Bereichen (wie Pflege, Bildung, Kinderbetreuung und der Energiewende) möglich, die viele Arbeitsplätze schaffen.
Ein großer Teil der Einzelunternehmen und Personengesellschaften liegt ohnehin unter dem Freibetrag von 5 Millionen Euro. Betriebsvermögen ist zudem extrem konzentriert in den Händen einiger weniger Personen: Die reichsten 10 Prozent besitzen rund 95 Prozent aller Firmenanteile bei Betriebsvermögen. Bei den börsennotierten Firmen sind es knapp 90 Prozent.
Und was ist mit landwirtschaftlichen Betrieben?
In der Land- und Forstwirtschaft werden pauschalierte Betriebe von der Steuer ausgenommen. Zusätzlich wird eine Kombination aus Flächengröße, Anzahl der Tiere und Standardoutput des Betriebes in das Vermögensteuersystem herangezogen, um sicherzustellen, dass nur die umsatz- und gewinnstärksten Großbetriebe und Agrarkonzerne von der Steuer betroffen sind.
Ist die Bewertung von Vermögen nicht unheimlich bürokratisch und aufwändig in Relation zu den Einnahmen?
Nein. Die Einhebung erfolgt – möglichst automatisiert – durch das Finanzamt. Das Vermögen wird dabei einmal jährlich bewertet. In der Schweiz funktioniert das ohne großes Aufsehen.
Schon jetzt können Vermögenswerte wie Immobilien oder Betriebe aus öffentlich zugänglichen Quellen (Grundbuch, Firmenbuch, Kontenregister oder dem Register der Wirtschaftlichen Eigentümer*innen) erfasst werden. Zusätzlich sollten Banken und Finanzdienstleister – ähnlich wie bei der Kapitalertragsteuer (KESt) – relevante Informationen direkt an das Finanzamt übermitteln.
Zudem gibt es bewährte Verfahren und bestehende Gesetze zur Definition und Bewertung von Vermögen, die schon jetzt bei Erbschaften oder Betriebsübernahmen zur Anwendung kommen. Für die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen, die nicht an Börsen gehandelt werden (zum Beispiel GmbHs) wird das Wiener Verfahren angewendet: Es schätzt den Firmenwert unter Berücksichtigung von Eigenkapital, Schulden und Gewinn und kommt regelmäßig bei mittelständischen Betrieben zur Anwendung – etwa beim Wegzug oder bei einer Betriebsaufgabe. Da sich diese Bewertung auch am laufenden Ergebnis orientiert, sind in Verlustjahren unter Umständen weniger Vermögensteuern abzuführen.
Durch die hohe Freigrenze von 5 Millionen Euro sind relativ wenige Haushalte (nur die reichsten 0,3 Prozent) von der Steuer betroffen. Auch dadurch sind die Erhebungs-Kosten in Relation zu den Einnahmen von rund 22 Milliarden Euro irrelevant.
Ist die Kontrolle durch das Finanzamt nicht problematisch hinsichtlich Datenschutz und Privatsphäre?
Nein. Unser aller Lohn wird ja auch automatisch ans Finanzamt gemeldet und ganz automatisch ohne großen Aufwand besteuert. Bei Vermögen hingegen gibt es aktuell viel zu wenig bis gar keine Transparenz. Dafür gibt es keine Rechtfertigung.
Führt die Vermögensteuer nicht zu Kapitalflucht?
Zunächst: Besteuert werden grundsätzlich Haushalte mit ihrem Weltvermögen – daher bringt auch die reine Verlagerung von Vermögenswerten ins Ausland wenig (außer Kapital wird illegal vor den Finanzbehörden versteckt). Auch aufgrund des jahrelangen Drucks der Zivilgesellschaft gibt es seit einigen Jahren einen internationalen automatischen Informationsaustausch der Steuerbehörden (der noch verbessert werden muss). Damit die Reichsten ihr Vermögen nicht in Briefkastenfirmen etc. verstecken können, brauchen wir effektive öffentliche Register, mit denen man die wahren Eigentümer*innen ermitteln kann. In der EU sind solche Register bereits verpflichtend, und es ist dringend nötig sie weiter auszuweiten und zu verbessern. Langfristig fordern viele Ökonom*innen und Experten ein umfassendes Vermögensregister.
Für eine legale Umgehung der Steuer müsste man schon den Wohnsitz bzw. den Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegen. Die Kosten eines Wegzugs können aber durchaus erheblich sein. Denn dabei fallen – wie bei einer Veräußerung des Vermögens – 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer auf die bis zum Zeitpunkt des Wegzugs entstandenen stillen Reserven aus Kapitalvermögen an. Diese “Wegzugsbesteuerung” sollte weiter verschärft werden. Auch Privatstiftungen können nicht einfach “wegziehen”, dafür müsste das Vermögen zuerst aus der Privatstiftung entnommen werden, wobei es mit 27,5 Prozent Kapitalertragsteuer besteuert wird.
Ein großer Teil des Vermögens der Reichsten sind Grundstücke oder Immobilien (manche Milliardär*innen besitzen ganze Stadtviertel). Die können sie nicht ins Ausland verlagern. Auch bei Betrieben ist das nicht so leicht möglich, vor allem wird Betriebsvermögen der/dem jeweiligen Eigentümer*in zugeschrieben und besteuert.
Langfristig sollte die Steuerpflicht – wie in den USA – an die Staatsbürgerschaft gekoppelt werden, so gäbe es selbst bei einer Wohnsitzverlagerung keine Möglichkeit, die Steuer zu umgehen.
Und selbst bei eingerechneten aktuellen Umgehungsmöglichkeiten bleiben Einnahmen von 22 Milliarden ein gutes Argument für die Attac-Vermögensteuer. Letztlich erlauben wir auch nicht grundsätzlich das Fahren bei Rot, nur weil sich manche Verkehrsteilnehmer*innen nicht an die Regeln halten.
Aber ist die Bevölkerung nicht gegen eine Vermögensteuer?
Nein. Fast alle Umfragen der vergangenen Jahre haben gezeigt, dass eine absolute Mehrheit für einen größeren Steuer-Beitrag der Reichsten ist. Die Zustimmungsraten liegen teilweise bei bis zu 80 Prozent.
Ein Grund, warum dieser Mythos dennoch existiert, liegt an den Meinungsmacher*innen in den österreichischen Medien. In mehr als zwei Dritteln der in den vergangenen 15 Jahren veröffentlichten Kommentaren äußerten sich die Autor*innen überwiegend ablehnend gegenüber Vermögensteuern – und damit oftmals im Interesse ihrer Eigentümer*innen.
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Wie die steigende Vermögenskonzentration nicht nur der Demokratie, sondern auch der wirtschaftlichen Stabilität und dem Klima schadet sowie Details zu Umsetzung, Aufkommen und Verwendung der Attac-Vermögensteuer finden Sie in der Langfassung des Attac-Modells:
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