Keine österreichischen Waffenexporte an Kriegsparteien!
In Österreich ist es strafbar, Kriegsparteien mit Rüstungsgütern oder Krediten zu unterstützen. Doch Unternehmen und Banken ist das angesichts des aktuellen Rüstungsbooms ein Dorn im Auge.
Ihr Lobbying trägt nun Früchte: Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer möchte Rüstungsexporte erleichtern und dafür das Strafgesetz (§320 StGB) ändern. Damit könnten Waffen und Dual-Use-Güter (mit zivilem und militärischen Verwendungszweck) leichter an Kriegsparteien gelangen.
Dieses Vorhaben ist nicht nur ein Geschenk an die Rüstungslobby – es widerspricht auch Österreichs Neutralität. Statt Rüstungsexporte zu erleichtern, sollten die Schlupflöcher in der Exportkontrolle geschlossen werden.

Fordere Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer per E-Mail auf:
Keine Lockerung des §320 StGB und keine österreichischen Waffenexporte an Kriegsparteien!
Worum geht es?
Was ist der § 320 StGB?
Der Paragraph § 320 StGB Verbotene Unterstützung von Parteien bewaffneter Konflikte soll sicherstellen, dass keine Waffen an Kriegsparteien exportiert werden und auch keine Kredite für Kriegsgüter gegeben werden. Er sichert die österreichische Neutralität durch die potenzielle Strafbarkeit von Waffenexporten und Finanzierungen für Kriegsgüter ab. Er trat 1975 in Kraft. Der § 320 StGB lautet:
- Wer wissentlich im Inland während eines Krieges oder eines bewaffneten Konfliktes, an denen die Republik Österreich nicht beteiligt ist, oder bei unmittelbar drohender Gefahr eines solchen Krieges oder Konfliktes für eine der Parteien
- eine militärische Formation oder ein Wasser-, ein Land- oder ein Luftfahrzeug einer der Parteien zur Teilnahme an den kriegerischen Unternehmungen ausrüstet oder bewaffnet,
- ein Freiwilligenkorps bildet oder unterhält oder eine Werbestelle hierfür oder für den Wehrdienst einer der Parteien errichtet oder betreibt,
- Kampfmittel entgegen den bestehenden Vorschriften aus dem Inland ausführt oder durch das Inland durchführt,
- für militärische Zwecke einen Finanzkredit gewährt oder eine öffentliche Sammlung veranstaltet oder
- unbefugt eine militärische Nachricht übermittelt oder zu diesem Zweck eine Fernmeldeanlage errichtet oder gebraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.
- Abs. 1 ist in den Fällen nicht anzuwenden, in denen Absatz eins, ist in den Fällen nicht anzuwenden, in denen
- ein Beschluss des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen,
- ein Beschluss auf Grund des Titels V des Vertrages über die Europäische Union, ein Beschluss auf Grund des Titels römisch fünf des Vertrages über die Europäische Union,
- ein Beschluss im Rahmen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder
- eine sonstige Friedensoperation entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen, wie etwa Maßnahmen zur Abwendung einer humanitären Katastrophe oder zur Unterbindung schwerer und systematischer Menschenrechtsverletzungen, im Rahmen einer internationalen Organisation durchgeführt wird.
Warum soll der Paragraph geändert werden?
Kritiker*innen sehen in dem Paragraphen totes Recht und dass er über das Ziel der internationalen Neutralität hinausschieße. Vertreter*innen der Banken und Industrie fürchten eine „strenge“ Auslegung des Paragraphen und dadurch schlechtere Geschäfte in Zeiten des Wettrüstens. Im Rahmen der Reform des Außenwirtschaftsgesetzes, das in "Sicherheitsexportgesetz" umbenannt werden soll, fordert die ÖVP im Namen der Bankenvertreter*innen eine "Präzisierung", de facto aber eine Aufweichung.
Was tut sich auf EU-Ebene?
Attac kritisiert in diesem Zusammenhang auch das aktuelle EU-Rüstungspaket - den „Defence Readiness Omnibus”. Es schwächt die europäische Rüstungskontrolle massiv. Mit dem Paket sollen pauschale, mehrjährige Exportgenehmigungen den innereuropäischen Waffenhandel beschleunigen. Derzeit muss in der EU geprüft werden, ob eine Lieferung einen bewaffneten Konflikt verlängert oder verschärft oder zu schweren Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht beitragen könnte (Österreichs Verbot ist da bislang strenger). Die bisherige Einzelfallprüfung wird jedoch zunehmend ausgehebelt. Zusätzlich könnten „zertifizierte Unternehmen“ ihre Waffenlieferungen sogar selbst regulieren. Die Einhaltung von Exportbeschränkungen liegt damit in der Verantwortung der Rüstungsunternehmen. Das neue EU-Rüstungspaket liest sich wie die Wunschliste der Rüstungslobby.
Was ist die Position von Attac?
Attac ist der Ansicht, dass der Fortbestand des Paragraphen die Chance bietet, die Strafbarkeit des Exports von Kriegsgütern und Verantwortlichkeiten aufrechtzuerhalten - und das aktuelle Wettrüsten einzuschränken.
Trotz des Paragraphen kam es in der Vergangenheit dazu, dass Kriegsgüter und Waffen in Österreich produziert wurden und auch ins Ausland exportiert werden – zum Beispiel durch das Rheinmetallwerk in Liesing, Wien. Auch an Israel wurden 2024 Militärgüter in Höhe von mehr als einer Million Euro genehmigt.
Deswegen fordert Attac: Der § 320 muss nicht nur erhalten bleiben, sondern wir brauchen zusätzlich mehr Transparenz – etwa verpflichtende Waffenexportberichte, wie es sie beispielsweise in den Niederlanden bereits gibt. Eine Industrie, die ihr Geld mit dem Töten verdient, muss engmaschig kontrolliert werden.
Wie geht es politisch weiter?
Wirtschaftsminister Hattmansdorfer hat im Sommer 2026 mehrmals betont, dass er den Rüstungsboom für die heimische Industrie nutzen und den Paragraph ändern will.
Am 7. Oktober 2026 tagt dazu der Wirtschaftsausschuss im Parlament und berät das weitere Vorgehen.
Hilf mit deinem Protestmail mit, dass Waffenexporte in Kriegsgebiete nicht erleichtert werden. Halten wir dagegen!
Das Nachrichtenmagazin News berichtet in einem aktuellen Artikel ausführlich über das Vorhaben und die Attac Kritik daran.

