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ATTAC begrüßt Einführung des Insolvenzrechts für Staaten

IWF kein neutrales Schiedsgericht

ATTAC Österreich begrüßt die Initiative des IWF, ein Insolvenzrecht für Staaten einzuführen, warnt aber vor einer juristisch und sozial unausgewogenen Umsetzung.

"Mit der Einführung des Insolvenzrechts für Staaten kommt der Internationale Währungsfonds endlich einer langjährigen Forderung der globalisierungskritischen Bewegung nach", freut sich Cornelia Staritz von ATTAC Österreich. Allerdings habe der IWF-Vorschlag massive Mängel: "Ein Schiedsgericht, das über die Insolvenz von Staaten entscheidet, darf auf keinen Fall innerhalb des IWF angesiedelt sein: Der IWF ist selbst Gläubiger, mehrheitlich im Eigentum der Gläubigerstaaten und somit keine neutrale Instanz. Das würde die verrückten Situation ergeben, dass er Gläubiger, Richter, Treuhänder und Angeklagter (da auch die Gläubiger zur Verantwortung gezogen werden müssen) in einer Person ist", so Cornelia Staritz, Entschuldungsexpertin von ATTAC Österreich.

Die Entschuldungsvorschläge von ATTAC lauten wie folgt:

1. Ein Land kann im Insolvenzfall ein Ad-hoc-Schiedsgericht mit folgender Zusammenstellung einberufen:

a) 3 Personen aus dem Gläubigerland

b) 3 Personen aus dem Schuldnerland

c) 2 Personen von NGOs aus dem Schuldnerland

d) 1 Person, die von a) und b) gemeinsam gewählt wurde

2. Das Schiedsgericht entscheidet

a) über den Sachverhalt der Insolvenz;

b) über das Ausmaß der Schuldenstreichung auf ein ökonomisch und sozial tragfähiges Niveau: Erst wenn die soziale und wirtschaftliche Grundversorgung der Bevölkerung garantiert ist, können Mittel für den Schuldendienst aufgewendet werden.

c) über die Verantwortung der Gläubiger. Es müssen alle Gläubigergruppen gleichermaßen in die Pflicht genommen werden, um einer zu leichtfertigen Kreditvergabe in Zukunft vorzubeugen.

Organisatorische, technische und finanzielle Unterstützung für das Schiedsgericht sollte von den Vereinten Nationen bereit gestellt werden.

3. "Illegitime" Schulden ("odious debts"), zum Beispiel die von der Militärdiktatur in Argentinien angehäuften, sind als null und nichtig anzuerkennen und sofort zu erlassen.

4. Einführung eines Sozialfonds: Ein Teil der erlassenen Schulden muss in einen Sozialfonds eingezahlt und die Mittel zum Abbau von Armut und zur Sicherung sozialer Standards verwendet werden. Über die Projekte entscheidet

das Land in einem breiten demokratischen Prozess selbst, das Schiedsgericht kontrolliert lediglich die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel.