Der Wirtschaftsausschuss des Parlaments debattierte heute über CETA. Als Expertin war dabei auch Alexandra Strickner von Attac Österreich geladen. Sie bekräftigte die Kritik am Abkommen:
CETA ist im Kern ein Deregulierungsabkommen. Das zentrale Ziel ist es neoliberale Wirtschaftspolitik völkerrechtlich festzuschreiben und unumkehrbar zu machen. Mit einem Ja zu CETA würde das Parlament seine eigene Regulierungskompetenz und Gesetzgegebungshoheit einschränken.
Die Bestimmungen der Sonderklagerechte für Konzerne sind sehr weitreichend und gehen weit über die Diskriminierung hinaus. Die verfahrensmäßigen „Verbesserungen“ ändern nichts am Kern der Kritik:
- Sonderklagerechte verletzen den Grundsatz der “Gleichheit vor dem Gesetz”.
- Sonderklagerechte bevorzugt ‘ausländische’ Investoren gegenüber einheimischen Unternehmen, BürgerInnen und Gemeinden, welche keinen Zugang zu diesem parallelen Rechtssystem haben, das außergerichtliche Eigentumsschutzrechte einräumt.
- Nur Unternehmen können Regierungen verklagen.
Regierung will EuGH vorgreifen
Derzeit ist noch nicht einmal geklärt, ob die Sonderklagerechte für Konzerne in CETA überhaupt mit EU-Recht vereinbar sind. Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird – auf Ansuchen Belgiens – für Anfang 2019 erwartet. Zudem hat der EuGH kürzlich entschieden, dass Konzern-Schiedsgerichte zwischen EU-Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Laut europäischen Rechtsprofessoren lässt dies erwarten, dass der EuGH bei CETA ähnlich entscheidet. Das Mindeste wäre es, erst nach dem Vorliegen des EuGH-Urteils über CETA abzustimmen, wie dies etwa Deutschland tut, fordert Attac.
Attac fordert daher, dass die Abgeordneten des Parlaments CETA abzulehnen.
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