Außenministerin Benita Ferrero-Waldner hat gestern die Einführung der Tobinsteuer auf Devisentransaktionen gefordert (OTS 0141). ATTAC begrüßt diesen Schritt und wertet ebenfalls als erfreulich, dass diese Forderung unter dem Kapitel "Entwicklungspolitik" erhoben wird. "Die Einnahmen der Tobinsteuer dürfen nicht zur Sanierung der EU-Haushalte herangezogen werden, sondern müssen für die globale Armutsbekämpfung und den globalen Umweltschutz herangezogen werden", meint dazu Christian Felber von ATTAC Österreich.
In jüngster Zeit belegten drei Studien die technische Machbarkeit und politische Durchführbarkeit der Tobinsteuer:
1. Die von der deutschen Entwicklungsministerin Wieczorek-Zul in Auftrag gegebene Studie empfiehlt die Einführung der Tobinsteuer auf EU-Ebene
2. Eine Studie des Europaeischen Parlaments kam zum Ergebnis, dass die Tobinsteuer ohne Probleme durchführbar ist.
3. Auch die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages über Globalisieurng (Leitung Ernst Ulrich von Weizsäcker) fordert in ihrem Endbericht die Einführung einer Tobinsteuer auf EU-Ebene: "The Enquete-Kommission recommends to the German Government, to use its influence first at European, then at international level for the implementation of a currency transaction tax." Die Kommission sieht die Reduktion von Wechselkursschwankungen als eine dringende Notwendigkeit an und die Tobinsteuer als ein geeignetes Instrument, um spekulative Geschäfte zu reduzieren und damit die Finanzmärkte zu stabilisieren.
4. Ökonomie-Nobelpreisträger Joseph Stiglitz forderte vor kurzem die Einführung der Tobinsteuer.
ATTAC fordert aufgrund der vorliegenden Studien die Einführung der Tobinsteuer innerhalb der EU. "Andere Länder können nachziehen, die Fluchtwege in Steueroasen sollten aber mit Regulierungsinstrumenten versperrt werden" so Felber abschließend.