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Bankgeheimnis: Salamitaktik schützt SteuerbetrügerInnen weiterhin

Ende des Bankgeheimnisses auch für Privatkonten überfällig / Grundrecht auf Datenschutz bleibt unberührt

Attac und das VIDC kritisieren die Salami-Taktik der österreichischen Regierung bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses. Derzeit plant die Regierung Abfragen im zu schaffenden Kontenregister auf betriebliche Prüfungen (und damit verbundene Privatkonten) zu beschränken. Ein vollständiges Ende des Bankgeheimnisses auch für Privatkonten sei jedenfalls überfällig. Dass SteuerbetrügerInnen in zahlreichen Fällen so weiterhin geschützt werden sollen, sei durch nichts zu begründen.

Besonders deutlich werde dies am Beispiel des im April 2012 unterzeichneten Steuerabkommens mit der Schweiz. Bis zum Inkraftreten am 1. Jänner 2013 konnten zahlreiche ÖsterreicherInnen ihr in der Schweiz gebunkertes Schwarzgeld dank Bankgeheimnis gefahrlos wieder nach Österreich transferieren. Schätzungen sprechen von bis zu 10 Milliarden Euro. „Im Rahmen rein betrieblicher Prüfungen sind diese Geldflüsse nicht zu erfassen. Die rückwirkende Mitteilungspflicht von Finanzflüssen ist zwar prinzipiell begrüßenswert. Sie sollte aber auf jeden Fall - auf Privatkonten ausgedehnt - ab April 2012 angewendet werden um auch sogenannte „Abschleicher“ aus der Schweiz erfassen zu können. Angelehnt an die Geldwäscherei-Gesetzgebung, könnten dabei Transaktionen ab 15.000 Euro gemeldet werden“, erklärt Martina Neuwirth vom VIDC.

Zwtl. Bisherige FinanzministerInnen dienten den Wünschen des Bankensektors

 „Ganz offiziell ist nun jedenfalls, dass Österreichs FinanzministerInnen der letzten Jahre mit ihrer bedingungslosen Verteidigung des Bankgeheimnisses auf mindestens 700 Millionen Euro jährlich verzichtet haben. (Diese Summe erhofft sich das Finanzministerium allein von den geplanten Maßnahmen.) Damit wird offensichtlich, dass sie vorrangig den Wünschen des Bankensektors und nicht den Interessen der SteuerzahlerInnen gedient haben“, kritisiert David Walch von Attac Österreich. In Deutschland existiert ein Kontenregister bereits seit 2003.

Zwtl.: Grundrecht auf Datenschutz bleibt unberührt

„Worum es beim Bankgeheimnis nie ging, ist das Grundrecht auf Datenschutz. Dieser Datenschutz gegenüber Nachbarn, Verwandten oder Vorgesetzten ist durch das Steuergeheimnis für Beamte selbstverständlich auch ohne Bankgeheimnis strafrechtlich abgesichert“, erklären Walch und Neuwirth.