Attac begrüßt die Entscheidung von Bundespräsident Alexander Van der Bellen CETA bis zum Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zu unterzeichnen. "Der Bundespräsident hat angesichts der zu klärenden Fragen weise entschieden", erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.
Attac kritisiert in diesem Zusammenhang das überhastete Vorgehen von Regierung und Parlament. Attac hat CETA nicht nur grundsätzlich kritisiert sondern Regierung und Parlament mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Sonderklagerechte durch den EuGH auständig ist. "Das Vorgehen der Regierung passt ins Bild. Derzeit vergeht fast kein Tag an dem die Regierung nicht Gesetze vorlegt, die potentiell verfassungs-, menschenrechts-, oder EU-rechtswidrig sind", kritisiert Strickner.
Der EuGH hat Anfang März entschieden, dass Sonderklagerechte für Konzerne zwischen EU-Staaten gegen EU-Recht verstoßen. Laut europäischen Rechtsprofessoren lässt dies erwarten, dass der EuGH bei CETA ähnlich entscheidet. Eine Ratifikation würde zum aktuellen Zeitpunkt sogar gegen EU-Recht verstoßen. (1) Ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird – auf Ansuchen Belgiens – für Anfang 2019 erwartet.
(1) <link http: europeanlawblog.eu dont-lead-with-your-chin-if-member-states-continue-with-the-ratification-of-ceta-they-violate-european-union-law moz-txt-link-freetext>
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