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EU-Kommission scheitert bei Veto-Recht für die lokale Daseinsvorsorge

”Eine gute Nachricht für die Demokratie in Europa”

Die EU-Kommission ist mit ihren Plänen gescheitert die EU-Dienstleistungsrichtlinie – auch bekannt als Bolkestein-Richtlinie - weiter zu verschärfen. Die Pläne sahen vor, dass Länder, Städte und Gemeinden neu geplante Dienstleistungsvorschriften in Bereichen wie Wasser- und Energieversorgung, Pflegeheime und Kindergärten bis zur Stadt- und Regionalplanung bereits vorab von der EU genehmigen lassen müssen. Schon lange fordern die Industrielobbys ein entsprehendes Veto-Recht der EU-Kommission. Es hätte eine weitere Schwächung der Daseinsvorsorge und erheblichen Demokratieabbau zur Folge gehabt. (1) "Länder und Kommunen wären zu ausführenden Organen der Kommission degradiert und das Subsidiaritätsprinzip komplett ausgehebelt worden. Das Scheitern des Vorschlags ist daher eine gute Nachricht für die Demokratie in Europa”, erklärt Elisabeth Klatzer von Attac Österreich.

Breiter Widerstand war erfolgreich

Der breite Widerstand von rund 160 zivilgesellschaftlichen Organisationen, Gewerkschaften  kommunalen und regionalen Parteien sowie BürgermeisterInnen war vorerst erfolgreich. Sie hatten 2018 und 2019 unter anderem Protestbriefe an den österreichischen und rumänischen EU-Vorsitz geschrieben. (2) Auch der österreichische Bundesrat, der italienische Senat, sowie beide Kammern des französischen und deutschen Parlaments hatten erklärt, dass die Pläne gegen das Subsidiaritätsprinzip der EU verstoßen. Die EU-Regierungen konnten sich daher vergangene Woche nicht auf eine Verschärfung einigen. Somit kann es auch mit EU-Kommission und EU-Parlament in dieser Legislaturperiode zu keiner Übereinkunft mehr kommen.

Kommt ein neuer Anlauf nach der EU-Wahl?

Attac warnt jedoch davor, dass die Kommission ihre Pläne nach der Europawahl wiederaufnehmen könnte. Denn der Rat hat der Kommission bereits den Auftrag gegeben, bis März 2020 neue Vorschläge zur Liberalisierung des Dienstleistungssektors vorzulegen. Dies ist eine Gelegenheit, die Verschärfung erneut vorzuschlagen. ”Wir hoffen, dass die EU-Kommission aus diesem gescheiterten Versuch eine Lehre zieht, ihre Kompetenzen auf Kosten der Demokratie auszubauen", erklärt Klatzer.

Auch bestehende Eingriffe in die Daseinsvorsorge müssen zurückgedrängt werden

Doch selbst wenn die Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie endgültig scheitern sollte, bleibt die hochproblematische Richtlinie weiter in Kraft. Um sie durchzusetzen, veranlasste die Kommission bereits zahlreiche Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedsstaaten, die den Spielraum für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen immer stärker einengen. (3) ”Wir werden weiterhin versuchen schädliche Eingriffe der EU in die Daseinsvorsorge zurückzudrängen. Kommunen brauchen politischen Spielraum, um im Interesse ihrer BürgerInnen handeln zu können”, erklärt Klatzer.

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(1) Mehr Infos: Die neun wichtigsten Antworten, wie die EU‐Kommission versucht, lokale Entscheidungen im Bereich der Daseinsvorsorge auszuhebeln: http://bit.ly/2PtAx1t 


Zum Einfluss der Industrielobbys siehe: Veto power to please lobbyists – corporations behind Commission power grab over services. http://bit.ly/2UUX0Kt


(2) Siehe: http://bit.ly/2UDuuIi


(3) Die Bolkestein-Richtlinie zielt speziell darauf ab, Hindernisse der Niederlassungs- und der Dienstleistungsfreiheit aus dem Weg zu räumen. Dazu versammelt sie ein ganzes Paket von Verboten, die Bund, Ländern und Kommunen beim Schutz der Daseinsvorsorge die Hände fesseln:

• Wirtschaftliche Bedarfstests, um Verdrängungskonkurrenz und Lohndumping zu vermeiden (etwa bei Paketdiensten)

• Rechtsformvorschriften, um die Daseinsvorsorge für Non-Profit-Unternehmen zu reservieren (z.B. Altenheime)


• Gesetzliche Personalvorgaben, um die Überausbeutung des Personals zu verhindern (etwa in Kindergärten oder der Pflege)


• Preisvorschriften für hochwertige und erschwingliche Dienstleistungen (z.B. Gebührendeckelungen)


• Genehmigungen für grenzüberschreitende Leistungen, um Qualifikationen und Sozialversicherungsbeiträge zu prüfen.

Für mehr Informationen siehe Analyse von Attac Deutschland: http://bit.ly/2vnJ9Ny

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