News

EU-Mercosur rechtswidrig? EU-Parlament entscheidet morgen über EuGH-Prüfung

Attac fordert EU-Abgeordnete auf, EuGH-Prüfung zuzustimmen

Morgen, am 21. Jänner, entscheidet das EU-Parlament, ob der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Vereinbarkeit des EU-Mercosur-Abkommens mit den EU-Verträgen prüfen soll. Zahlreiche EU-Abgeordnete und Rechtsexpert*innen äußern diesbezüglich nämlich erhebliche Bedenken. Diese richten sich nicht nur gegen die nachträgliche Teilung („Splitting“) und Änderung des Abstimmungsmodus, sondern auch gegen den zuletzt hinzugefügten Ausgleichsmechanismus (Rebalancing Mechanismus).

Attac fordert insbesondere die österreichischen EU-Abgeordneten dazu auf, der Prüfung zuzustimmen. „Das österreichische Parlament hat das Abkommen aufgrund von sozialen und ökologischen Bedenken abgelehnt. Diese Bedenken wurden nun übergangen. Es geht bei der Prüfung daher um nichts Geringeres als um Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“, erklärt Theresa Kofler von Attac Österreich. 

Teilung entspricht nicht dem Verhandlungsmandat

Das EU-Mercosur-Abkommen wurde 25 Jahre lang auf Basis eines Mandats verhandelt, das die Zustimmung aller Parlamente vorsah. Aufgrund der Ablehnung einiger Staaten trennte die EU-Kommission das Abkommen jedoch nachträglich in einen wirtschaftlichen und einen politischen Teil. Nur so konnte der Wirtschaftsteil mit qualifizierter Mehrheit beschlossen und das Nein einzelner Staaten außer Kraft gesetzt werden. 

Rechtsexpert*innen sind jedoch der Ansicht, dass dieses Vorgehen ohne neues Verhandlungsmandat rechtswidrig ist. Selbst die EU-Regierungen hatten noch 2018 festgelegt, dass das EU-Mercosur-Abkommen die Zustimmung aller Parlamente erfordert. „Es ist das Mindeste zu prüfen, ob dieser massive Eingriff in die Spielregeln der europäischen Demokratie mit EU-Recht vereinbar ist“, erklärt Kofler. 

EU-Autonomie und Vorsorgeprinzip gefährdet

Mit dem erst jüngst hinzugefügtem Ausgleichsmechanismus (Rebalancing Mechanismus) können die Mercosur-Staaten Entschädigungen für laufende oder künftige EU-Regulierungen fordern, falls sie sich diese negativ auf ihre Exporte auswirken. Das gilt auch dann, wenn diese Regulierungen sozialen und ökologischen Ziele dienen. Auch Gesetze für mehr Wald- und Klimaschutz, strengere Regulierungen von Dünger-Einsatz oder zum Schutz von Landwirt*innen könnten damit angefochten werden. So könnte das Abkommen die Autonomie der EU-Rechtsordnung und den hohen Stellenwert des Vorsorgeprinzips im EU-Recht beeinträchtigen. Auch diese Frage sollte daher vom EuGH geklärt werden, fordern die EU-Abgeordneten in ihrem Antrag.

"Das EU-Mercosur-Abkommen löst keine der aktuellen geopolitischen Krisen – im Gegenteil. Es ist verantwortungslos ein Abkommen abzuschließen, dass dazu beiträgt die Klimakrise zu verschärfen", erklärt Kofler.

Weiterführende Studien:

Jean Monnet Working Paper Series. Environment and Internal Market. Vol. 2025/4: Brief analysis of the compatibility of the EU-Mercosur Partnership Agreement and the Interim Trade Agreement with the EU Founding Treaties, November 2025

Veblen Institute: Analysis of the “Rebalancing Mechanism” of the EU-MERCOSUR Free Trade Agreement, Juni 2025

Prof. Dr. Markus Krajewski / Julian Werner: Legal Comment on Issues in Connection with the Mandate of the EU Commission for Negotiating the EU-Mercosur Association Agreement, Mai 2023