Am 16. September hat das EU-Parlament mit klarer Mehrheit die drei Rechtsakte des sogenannten Rüstungs-Omnibus (Defence Omnibus) beschlossen. Dabei sollen umfassende Deregulierungen Investitionen in die Rüstungsindustrie beschleunigen und so zum „ReArmEurope-Plan“ beitragen: Bis 2030 sollen europäische Staaten zusätzlich 800 Milliarden Euro für Verteidigung ausgeben.
„Milliardenbeträge werden aktuell von Bildung, Gesundheit, Klimaschutz und Infrastruktur in die Aufrüstung umgeleitet“, kritisiert Max Hollweg von Attac Österreich. Auch der Rüstungs-Omnibus orientiert sich an den Profitinteressen der Rüstungsindustrie statt an friedens- und sicherheitspolitischer Vernunft“, kritisiert Hollweg. EU-Verteidigungskommissar Andrius Kubilius sprach im Juli in den USA vor Vertretern europäischer und US-amerikanischer Rüstungskonzerne sogar von 7 Billionen Euro, die EU-Staaten in den kommenden zehn Jahren für Verteidigung aufwenden werden: Und er betonte dabei den großartigen Markt, der sich für US-Rüstungsfirmen damit eröffne.
Der Rüstungs-Omnibus stützt sich auf drei Grundpfeiler:
- Beschleunigte Genehmigungsverfahren für Rüstungsfabriken: Für den Bau neuer Rüstungsfabriken oder den Ausbau bestehender Produktionskapazitäten gilt künftig eine einheitliche, EU-weite Standardfrist von 42 Arbeitstagen, innerhalb derer die nationalen Behörden über Bewilligungsanträge entscheiden müssen. Diese Frist kann in Ausnahmefällen auf maximal 102 Arbeitstage verlängert werden – verstreicht die Frist, gilt das Projekt als genehmigt.
- Deregulierung von öffentlicher Beschaffung und Rüstungstransfers auf dem EU-Binnenmarkt: Neue allgemeine Transferlizenzen sollen es Rüstungsunternehmen leichter machen, innerhalb der EU grenzüberschreitend tätig zu sein. Sie müssen damit nicht mehr jeden Auftrag genehmigen lassen, und Rüstungsexporte werden weniger kontrolliert. Rahmenverträge für die gemeinsame öffentliche Beschaffung von Verteidigungsgütern von EU-Staaten waren bisher auf 7 Jahre begrenzt. In Zukunft ist es möglich, die Verträge auf 10 Jahre auszuweiten – und weitere Beschaffungsvorschriften sollen abgebaut werden.
- Lockerung von Umwelt- und Chemikalienauflagen sowie Reform des Verteidigungsfonds: Die Kriterien für die Vergabe von Mitteln aus dem Verteidigungsfonds (EDF) werden überarbeitet. Testkosten von Rüstungsgütern in der Ukraine werden künftig förderfähig.