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EU-Parlament verpasst Chance für echte Steuertransparenz für Konzerne

Attac: Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne bleiben großteils im Dunkeln

Das EU-Parlament hat eine neue EU-Richtlinie verabschiedet, die nur dem Namen nach Steuertransparenz für Konzerne (öffentliches Country-by-Country-Reporting) vorsieht.

„Heute ist kein guter Tag für Steuergerechtigkeit. Die EU-Richtlinie für mehr Steuertransparenz für Konzerne wurde über die Jahre von den Konzernlobbys verwässert. Sie bleibt daher großteils wirkungslos, kritisiert David Walch von Attac Österreich. Ein Abänderungsantrag, der die Richtlinie noch stark verbessert hätte, wurde heute leider abgelehnt.

Gewinne könnten vermehrt in intransparente Gebiete verlagert werden

Die Richtlinie sieht vor, dass multinationale Konzerne lediglich Daten aus EU-Staaten und einigen wenigen – von der EU gelisteten – Ländern veröffentlichen müssen. Alle übrigen weltweiten Konzern-Aktivitäten bleiben ausgespart und damit völlig intransparent. (1) „Um Steuertricks von Konzernen zu bekämpfen, ist ein weltweiter Überblick nötig, in welchen Steuersümpfen sie ihre Profite verstecken. Mit der aktuellen Richtlinie werden wir jedoch kein klares Bild über diese Gewinnverschiebungen bekommen“, erklärt Walch. Konzerne werden ihre Gewinne nun sogar vermehrt in intransparente Gebiete außerhalb der EU verschieben, um die Offenlegungspflichten zu umgehen, warnt Walch.

Nur wenige Konzerne müssen wenige Daten veröffentlichen, weitere Verzögerungen möglich

Ein weiterer großer Schwachpunkt der Einigung ist, dass nur jene Konzerne zu mehr Steuertransparenz verpflichtet werden, die in zwei hintereinander folgenden Jahren mehr als 750 Millionen Euro Umsatz gemacht haben. Damit wären aber rund 90 Prozent aller multinationalen Konzerne gar nicht betroffen. Enttäuschend ist auch, dass die Berichtspflichten wichtige Daten aussparen – insbesondere konzerninterne Transaktionen. Doch damit nicht genug: Konzerne können die Berichtspflichten sogar nach eigenem Ermessen aufgrund „wirtschaftlicher Nachteile“ um bis zu 5 Jahre verzögern. Erfahrungen mit der bereits existierenden Berichtspflicht für Banken zeigen, dass diese davon exzessiv Gebrauch machen.



(1) Darunter sind Gebiete, die Konzerne vorrangig für ihre Gewinnverschiebungen nutzen, wie etwa die Schweiz, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln und Bermuda.

Die Veröffentlichungspflicht soll neben EU-Staaten nur für Niederlassungen in (aktuell 21) Ländern auf der grauen und schwarzen EU-Liste gelten. Doch diese enthalten für Steuervermeidung großteils irrelevante Staaten, denn ihre Erstellung ist politisch motiviert. Sie wird zudem laufend überarbeitet, was eine effektive Umsetzung der Berichtspflichten unwahrscheinlich macht. Bis die EU eine neue Überarbeitung abschließt, können Gewinne bereits in das nächste Land verlagert werden.