Die EU-Kommission plant derzeit eine umfassende Überarbeitung des „Better Regulation“-Regelwerks – also jener Regeln, die vorgeben, wie EU-Gesetze vorbereitet, überprüft und geändert werden. Attac und rund 50 europäische Organisationen – darunter auch die Arbeiterkammer und GLOBAL 2000 – kritisieren die Pläne in einem gemeinsamen Brief an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen scharf.
„Die Kommission geht mit der neoliberalen Kettensäge nun auch an Regeln, die festlegen, wie EU-Gesetze entstehen, und ändert sie zugunsten von Konzerninteressen. Sie verschiebt den Schwerpunkt von sorgfältiger Prüfung und demokratischer Beteiligung hin zu ‚Wettbewerbsfähigkeit‘ und Geschwindigkeit“, kritisiert Attac-Geschäftsführerin Lena Gerdes. Damit werden auch die jüngsten Omnibus-Pakete legitimiert, die ohne reguläre Folgenabschätzung und breite Konsultation eingebracht wurden.
Vorrang für Konzerninteressen
Laut den Plänen sollen die Folgenabschätzungen für Gesetze häufiger verkürzt werden oder gänzlich entfallen – etwa wenn Vorhaben als „politisch dringend“ eingestuft werden. Bereits in der Vergangenheit wurde dies zu großzügig ausgelegt, wie auch die Europäische Bürgerbeauftragte Teresa Anjinho kritisiert. Folgenabschätzungen sollen zudem stärker auf Kosten für Unternehmen fokussieren. Soziale, ökologische, gesundheitliche und langfristige Auswirkungen würden dadurch in den Hintergrund gedrängt. „Was die Kosten für Konzerne senkt, geht auf Kosten von Umwelt-, Verbraucher*innen- und Klimaschutz“, erklärt Gerdes.
Auch öffentliche Konsultationen will die Kommission einschränken. Bei Formaten wie "Reality Checks" werden meist nur Unternehmen eingeladen, jegliche Transparenz fehlt. Zivilgesellschaft, Gewerkschaften und andere Interessen finden dann weniger Gehör. Die Kommission stellt zudem sogenanntes "Gold-Plating" – also strengere nationale Regeln etwa im Umwelt-, Arbeits- oder Verbraucherschutz – pauschal negativ dar und will deren Anwendung erschweren.
Demokratische Beteiligung stärken statt einschränken
Die Organisationen fordern, dass Umwelt-, Verbraucher*innen- und Klimaschutz bei der Bewertung von Gesetzesvorhaben nicht hinter Konzerninteressen zurückstehen dürfen. Soziale und ökologische Auswirkungen müssen weiterhin durch umfassende und unabhängige Folgenabschätzungen geprüft werden. Gleichzeitig müssen öffentliche Konsultationen und demokratische Beteiligung gestärkt statt eingeschränkt werden.
Dies gilt umso mehr, als die Kommission bereits in der Vergangenheit ihre eigenen Regeln für eine transparente, evidenzbasierte und inklusive Gesetzgebung nicht ausreichend erfüllt hat.