Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute festgestellt, dass das Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur nur von der EU und den Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossen werden kann. Das Gutachten gilt als richtungsweisend für die gesamte EU-Handelspolitik. Nationale Parlamente müssen künftig bei Abkommen beteiligt werden, wenn diese Konzernklagerechte enthalten: (1) „Eine (…) Regelung, die Streitigkeiten der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entzieht, kann nämlich nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden.“ Die EU-Kommission und das EU-Parlament wollten hingegen, dass die EU-Institutionen Abkommen wie TTIP oder das EU-Japan-Abkommen allein beschließen können.
Zweite Niederlage der EU-Kommission innerhalb einer Woche
Dazu erklärt Valentin Schwarz von Attac Österreich „Das Gutachten des EuGH ist eine klare Niederlage für die EU-Kommission. Ihr Versuch, ihre konzerngetriebene EU-Handelspolitik mit so wenig demokratischer Beteiligung wie möglich umzusetzen, ist zum zweiten Mal innerhalb einer Woche gescheitert". (2) Das Gutachten bestärkt Attac in der Forderung, dass in der Handelspolitik nicht weniger, sondern mehr demokratische Mitsprache nötig ist. Mit dem Urteil ist auch die Gefahr gebannt, dass die Konzernklagerechte in CETA doch noch ohne nationale Parlamente in Kraft gesetzt werden, wie das die Kommission angedacht hatte.
Attac: Handels- und Investitionspolitik demokratisieren
Für Attac ist es dringend nötig die EU-Handelspolitik grundlegend zu demokratisieren. „Wozu der aktuelle, undemokratische Prozess führt, haben wir bei CETA gesehen. Nachdem CETA ohne demokratische Beteiligung ausverhandelt war, durften die Regierungen Österreichs und der Wallonie nicht mehr dagegen stimmen, damit die EU „handlungsfähig“ bleibt. Zu so einer Vorgehensweise darf es nie wieder kommen“, erklärt Schwarz.
Attac fordert, dass künftig alle Parlamente - jene der Mitgliedsländer und das EU-Parlament - bereits bei der Ausarbeitung von Verhandlungsmandaten involviert werden. Alle Dokumente sind zu veröffentlichen, Verhandlungen müssen von Anfang an transparent sein und unter parlamentarischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung geführt werden. Fehlentwicklungen müssen bereits während des Verhandlungsprozesses korrigiert werden können. „Dies würde auch dem immer größer werdenden Einfluss von Konzernen auf die Politik entgegenwirken", sagt Schwarz.
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(1) „Letztlich ist die Union nur für zwei Teile des Abkommens nicht ausschließlich zuständig, nämlich für den Bereich der anderen ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen („Portfolioinvestitionen“, die getätigt werden, ohne dass eine Einflussnahme auf die Verwaltung und Kontrolle eines Unternehmens beabsichtigt ist) und für die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Investoren und Staaten.“ <link https: curia.europa.eu jcms upload docs application pdf cp170052de.pdf moz-txt-link-freetext>
curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2017-05/cp170052de.pdf
(2) Erst am 16. Mai erklärte das EU-Gericht den Beschluss der Kommission für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde. <link news detailansicht datum eug-urteil-ablehnung-der-ttip-und-ceta-buergerinitiative-war-rechtswidrig.html moz-txt-link-freetext>