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Finanztransaktionssteuer: Attac und KOO loben Finanzminister Schelling

Alle Finanztransaktionen besteuern, Umgehungsmöglichkeiten verhindern

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac und die Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz (KOO) begrüßen die die Ankündigung von Finanzminister Schelling die Verhandlungen für die Einführung einer Finanztransaktionssteuer (FTS) gemeinsam mit Portugal zu koordinieren und im Februar einen Vorschlag zu präsentieren. „Schellings Äußerungen (1) belegen, dass ein entscheidender Pfeiler europäischer Finanzregulierung zwei Jahre lang völlig dilettantisch verhandelt wurde. Sein Vorstoß ist richtig und wichtig. Eine späte und effektive Finanztransaktionssteuer wäre besser als eine durchlöcherte oder gar keine“, erklärt Alexandra Strickner von Attac Österreich.

Für eine effektive FTT sind für Attac und die KOO folgende Eckpunkte unabdingbar:

  • Die Bemessungsgrundlage muss alle Arten von Finanztransaktionen umfassen - darunter insbesondere Derivate und den außerbörsliche Handel, Pensionsfonds, Market Maker und Repo-Geschäfte.
  • Jede Ausnahme oder „Etappenlösung“ führe nur zur Steuervermeidung und zur Verlagerung von Spekulation hin zu nicht oder geringer besteuerten Transaktionen.
  • Der Steuersatz soll einheitlich sein. Auch unterschiedliche Steuersätze führen zu Verlagerung von Spekulation.
  • Der Steuersatz sollte sich möglichst am Vorschlag der EU-Kommission von 0,1% orientieren.
  • Das Herkunftsprinzip und das Ausgabeprinzip müssen zur Anwendung kommen. Damit sind Fluchtmöglichkeiten von der Steuer sehr schwierig. (2)

„Die Finanztransaktionssteuer muss so ausgestaltet sein, dass sie Spekulation einschränkt, Abwanderung verhindert und ausreichend Mittel für dringende Maßnahmen lukriert ", erklärt Hilde Wipfel von der KOO. „Die Verwendung der Steuereinnahmen für Armutsbekämpfung in Europa und in Entwicklungsländern sowie für internationale Klimafinanzierung wäre ein wichtiges politisches Signal.“

Attac und KOO werden die Finanzminister daran messen, inwieweit sie den Forderungen der Hedge-Fonds und Banken entgegenkommen oder den Interessen der Menschen.


(1) Schelling und der französische Finanzminister Sapin hatte im Vorfeld in einem Brief erklärt: „Es werden keine Dokumente im Vorfeld unserer politischen Diskussionen vorbereitet. Es gibt keine Protokolle nach den Sitzungen”, es gebe keinerlei Nachverfolgung der Themen, kein Sekretariat, das sich um die Organisation kümmere und auch keinen Vorsitzenden.  <link https: dl.dropboxusercontent.com u ftt-sapin-schelling.pdf moz-txt-link-freetext>

dl.dropboxusercontent.com/u/3201782/FTT-Sapin-Schelling.pdf



(2) Das Herkunftsprinzip besagt, dass alle Finanzinstitutionen, die ihren juristischen Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes haben, steuerpflichtig sind. Beispiel: Wenn die Deutsche Bank in Hongkong eine beliebige Aktie verkauft oder ein beliebiges Derivat kauft, ist die Steuer fällig. Es bleibt nur die Verlagerung des kompletten Firmensitzes, der oft teurer wird als die Steuer.

Beim Ausgabeprinzip werden alle Vermögenswerte, die aus dem Geltungsbereich des Gesetzes stammen, registriert. Jeder Vermögenstitel, der aus dem Geltungsbereich des Gesetzes stammt, wird besteuert. Beispiel: Wenn eine japanische Bank einem US-Hedgefonds eine Volkswagenaktie verkauft, wird die Steuer fällig. Da die Finanzindustrie alle ihre Geschäfte heute über einige wenige elektronische Plattformen abwickelt, ist die Eintreibung der Steuer technisch sehr einfach.