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Finanztransaktionssteuer: Trippelschritte statt große Sprünge

Kein Anlass zur Euphorie, aber auch kein Sieg der Finanzlobby

Zwiespältig fällt die Reaktion des globalisierungskritischen Netzwerks zum gestern präsentierten Übereinkommen zehn europäischer Länder zur Finanztransaktionssteuer aus. „Seit über vier Jahren wird auf Basis eines fix-fertigen Gesetzesentwurf der EU-Kommission verhandelt. Dass es in all dieser Zeit nicht möglich war, die Steuer einzuführen und ein Scheitern nach wie vor nicht ausgeschlossen wird, ist ein Armutszeugnis für die europäischen Regierungen. Wir sehen erneut, wie groß der Einfluss der Finanzlobbies ist und wie wenig Priorität die Regulierung der Finanzmärkte für die europäische Politik hat. Dort wo große Sprünge nötig sind, geht es nur in Trippelschritten voran“, erklärt Lisa Mittendrein, Referentin für Finanzmärkte bei Attac Österreich. Positiv sei, dass weiter an der Einführung gearbeitet wird.

Zwtl.: Technische Details mit Licht und Schatten

Die nun präsentierten Pläne entsprechen nicht der Idealvorstellung von Attac. Zudem sind wichtige Details nach wie vor offen. Dennoch - ein Sieg der Finanzlobby würde anders aussehen.

Positiv für ist Attac vor allem, dass Derivate besteuert werden sollen - ausgenommen jene, die in direktem Bezug zu Staatsfinanzierung stehen. Auch dass sowohl KäuferInnen, als auch VerkäuferInnen und jede einzelne Transaktion (und nicht nur der Nettobetrag bei Geschäftsschluss) besteuert werden sollen, sei zu begrüßen. Zudem soll für Derivate das Ansässigkeitsprinzip und das Ausgabeprinzip zur Anwendung kommen (1). Damit werden auch Transaktionen weit über die 10 Länder hinaus erfasst und Fluchtmöglichkeiten von der Steuer sehr schwierig. Der Ausstieg Estlands aus den Verhandlungen sollte das Projekt nicht in Gefahr bringen.

Zu den Schwächen der Vereinbarung zählen, dass der Handel mit Devisen und Staatsanleihen generell nicht erfasst werden und Ausnahmen für Market Making vorgesehen sind. Falls es nicht zu einer sehr engen Definition von Market Making kommt, ist damit Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Finanztransaktionssteuer soll nicht nur Einnahmen produzieren, sondern auch spekulative Transaktionen eindämmen. Daher ist hoch problematisch, dass Devisen von Beginn an aus den Verhandlungen ausgenommen wurden. Zu den wichtigsten offenen Fragen gehören nun die Höhe des Steuersatzes und der Umgang mit Pensionsfonds.

„Eine Einigung im Sommer 2016 wäre besser als nichts. Weitere Versuche die Steuer zu verwässern müssen bis dahin unbedingt verhindert werden. Leider gibt es bereits Anzeichen, dass der Finanzsektor versuchen wird die Pläne zur EU-Kapitalmarktunion zu nutzen, um die Finanztransaktionssteuer weiter auszuhebeln", erklärt Mittendrein.

Attac fordert zudem ein ein klares Signal, dass ein Teil der Einnahmen für die Finanzierung von globaler Armutsbekämpfung und für Maßnahmen gegen die Klimakrise verwendet wird.



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(1) Das Herkunftsprinzip besagt, dass alle Finanzinstitutionen, die ihren juristischen Sitz im Geltungsbereich des Gesetzes haben, steuerpflichtig sind. Beispiel: Wenn die Deutsche Bank in Hongkong eine beliebige Aktie verkauft oder ein beliebiges Derivat kauft, ist die Steuer fällig. Zur Umgehung bleibt nur die Verlagerung des kompletten Firmensitzes, der oft teurer wird als die Steuer.

Beim Ausgabeprinzip werden alle Vermögenswerte, die aus dem Geltungsbereich des Gesetzes stammen, registriert. Beispiel: Wenn eine japanische Bank einem US-Hedgefonds eine Volkswagenaktie verkauft, wird die Steuer fällig. Da die Finanzindustrie alle ihre Geschäfte heute über einige wenige elektronische Plattformen abwickelt, ist die Eintreibung der Steuer technisch sehr einfach.