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ISDS-Reform: Pinselstriche können grundlegende Fehlkonstruktion nicht übertünchen

Konzernklagerechte weiter nicht reformierbar, nicht notwendig und brandgefährlich

Wien, am 12. November 2015 - Für das Bündnis TTIP STOPPEN, löst der Investitionsgerichtshof im geplanten TTIP-Abkommen der heute von EU-Kommissarin Malmström vorgestellte wird, keines der grundlegenden Probleme. Weiterhin werden legitime Allgemeininteressen den Profitinteressen von InvestorInnen untergeordnet und eine richterliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet.

Zwtl. Exklusive Eigentumsrechte gehen über Verfassungen oder Europarecht hinaus

„Malmströms Pinselstriche können die grundlegende Fehlkonstruktion der Klagerechte nicht übertünchen. Auch mit einem reformierten Investitionsgerichtshof sind Gesetze im Interesse der Allgemeinheit in Gefahr. Denn die Bestimmungen, nach denen geurteilt wird, blieben die gleichen“, kritisiert das Bündnis. Die vorgesehene "faire und gerechte Behandlung" und die weite Definition von “Enteignung” und “Investition“ räumen ausländischen InvestorInnen weiterhin Eigentumsrechte ein, die weit über das hinausgehen, was in nationalen Verfassungen oder im Europarecht vorgesehen ist. Derart weitreichende Entschädigungsmöglichkeiten für entgangene Gewinne oder Gewinnerwartungen bietet nur der Investitionsschutz.
Entgegen Malmströms Beteuerungen kann auch das staatliche „right to regulate“ mit den Reformen nicht garantiert werden. Denn entsprechende vage Vertragsartikel spielen bei konkreten Urteilen kaum keine Rolle. SchiedsrichterInnen können sich stets darauf berufen, dass ihre Urteile technisch gesehen „nur“ Strafzahlungen, aber keine Änderung der Gesetze verlangen. Doch abgewendete Schadenersatzansprüche haben in der Praxis oftmals abgeschwächte Gesetze zur Voraussetzung. Zudem schrecken schon Klagen (oder nur ihre Androhung) Regierungen davon ab, Gesetze im Allgemeininteresse zu beschließen.

Zwtl.: Richterliche Unabhängigkeit weiterhin nicht gewährleistet

Auch die Unabhängigkeit der RichterInnen ist mit den Reformen nicht gesichert und bleibt hinter gängigen rechtsstaatlichen Standards zurück: SchiedsrichterInnen wären weiterhin nebenamtlich tätig und würden im Wesentlichen pro Fall bezahlt. Damit bleibt wie im bisherigen ISDS-System ihr finanzielles Interesse an einer hohen Zahl von Investorenklagen bestehen. Der Investitionsgerichtshof wäre nur dem Namen nach ein „Gericht“. Klagen gegen Konzerne – etwa wegen Lohndumping, fehlendem Arbeitsschutz, Landraub und Umweltzerstörung sind nicht möglich.

Zwtl. CETA hebelt Reformen aus

Das EU-Kanada-Abkommen CETA hebelt selbst die kosmetischen Verbesserungen in Malmströms Vorschlag völlig aus. Mit CETA können tausende US-InvestorInnen den Investitionsgerichtshof durch Klagen über ihre kanadischen Tochterunternehmen einfach umgehen.
„Die bestehenden Rechtssysteme in den USA und in Europa bieten ausreichenden Schutz für InvestorInnen. Konzernklagerechte sind weiter nicht reformierbar, grundsätzlich nicht notwendig und brandgefährlich. Ihr einziger Zweck ist es, InvestorInnen die Möglichkeit zu geben, sich gegen einen legitimen demokratischen Politikwechsel abzusichern“, kritisiert TTIP STOPPEN.

Rückfragehinweis:
Lisa Radda, Pressesprecherin GLOBAL 2000, lisa.radda@global2000.at, 0664 554 29 92
Madeleine Drescher, Campaignerin TTIP Attac, madeleine.drescher@attac.at, 06765202810