47 Organisationen und Netzwerke der Zivilgesellschaft aus ganz Europa fordern von ihren Regierungen in einem Brief endlich effektive Maßnahmen gegen Steuertricks von Konzernen (1). In Österreich haben die Koordinierunsgstelle der Bischofskonferenz (KOO), das VIDC (Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation) und Attac Österreich den Brief unterzeichnet.
Konkret fordern sie zuständigen Minister auf, in den kommenden Trilogverhandlungen mit dem EU-Parlament – wie von diesem gefordert (2) - im europäischen Aktionärsrecht eine öffentliche länderbezogene Berichterstattung, („country-by-country-reporting“) für Unternehmen umsetzen (3).
Damit würden Unternehmen verpflichtet, insbesondere ihre Gewinne und ihre Steuern pro Land offenzulegen. Für die Öffentlichkeit würde transparent werden, wie Unternehmen sich die günstigsten Länder zum Steuern zahlen aussuchen, obwohl sie ihre Gewinne woanders erwirtschaften. Eine länderbezogene Berichtspflicht wäre auch die Vorbedingung für eine Gesamtkonzernsteuer („Unitary Tax“), wie dies zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen seit Jahren fordern. Damit würden Unternehmen je nach wirtschaftlicher Tätigkeit pro Land besteuert werden. Das Tricksen der Konzerne hätte ein Ende (4).
Erst kürzlich deckte eine Studie von Tax Research UK (5) auf, wie Banken Gewinne bewusst in Steueroasen wie Luxemburg oder Irland anfallen lassen, während in den Ländern, in denen die eigentlichen Umsätze erzielt werden, Gewinne eher zu niedrig angesetzt sind. In Luxemburg etwa hätten die untersuchten Banken nach dem „Unitary-Tax-Konzept“ eigentlich nur 485 Millionen Euro Gewinn machen dürfen – tatsächlich waren es aber 2,7 Milliarden Euro.
(1) Der Brief an den zuständigen Justizminister Brandstetter: bit.ly/1K1or6X.
(3) Eine derartige Verpflichtung besteht bisher nur für Banken und Konzerne in den Bereichen Rohstoffförderung und Forstwirtschaft.
(4) Dabei würden Großkonzerne als globale Einheit besteuert. Sie müssen auf Grundlage eines gemeinsamen Berichts aller Tochterunternehmen ihre Tätigkeiten und Gewinne weltweit ausweisen. Die Gewinne werden mittels eines Umlageschlüssels auf die einzelnen Länder aufgeteilt, zum Beispiel basierend auf den Variablen Lohnzahlungen, Sachanlagen und Umsatz und entsprechend besteuert.