Die EU hat die russischen Oligarchen Michail Fridman und Alischer Usmanow diese Woche von ihrer Sanktionsliste gestrichen. Fridman hatte Luxemburg wegen des Einfrierens seiner dortigen Vermögenswerte vor einem privaten Schiedsgericht via Paralleljustiz (Investor-state dispute settlement, ISDS) auf Schadenersatz in Höhe von rund 16 Milliarden Euro verklagt. Das entspricht fast der Hälfte des luxemburgischen Staatshaushalts. Luxemburg forderte daher seit Langem die Streichung und bestätigte sie durchgesetzt zu haben. Selbst EU-Diplomaten sprechen nun von „Erpressung.“
Dabei ist Fridmans – nun erfolgreiche – Klage kein Einzelfall: Inzwischen sind bereits über 40 Klagen russischer Oligarchen via Paralleljustiz mit einem Streitwert von 63 Mrd. US-Dollar bekannt. Knapp 90 Prozent dieser Summe betreffen die EU oder EU-Staaten. (1)
Attac: Paralleljustiz völlig abschaffen
Theresa Kofler von Attac Österreich erklärt dazu: “Solche Klagen oder Klagsdrohungen via Paralleljustiz schränken seit Jahrzehnten die politischen Handlungsspielräume der Staaten ein: Nach Klima-, Energie- und Sozialpolitik betrifft das nun auch Sanktionen gegen superreiche Oligarchen, die Putins Regime stützen. ”
Attac fordert Österreich und die EU auf, alle Abkommen zu kündigen, die solche Klagen möglich machen. „Angesichts der aktuellen Kriege und Krisen müssen wir demokratische Handlungsspielräume stärken und die Paralleljustiz für Konzerne grundsätzlich abschaffen. Doch die EU schließt weiterhin solche Abkommen ab – zuletzt etwa mit Mexiko”, kritisiert Kofler.
Attac bringt Vertragsverletzungsbeschwerde gegen Österreich ein
Die meisten Oligarchen-Klagen basieren auf bilateralen Investitionsabkommen von EU-Staaten mit Russland, welche die Paralleljustiz ISDS enthalten. Obwohl die Abkommen laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) gegen EU-Recht verstoßen, halten Österreich, Frankreich, Deutschland und Schweden weiter an ihnen fest. Daher haben sechs europäische Organisationen – darunter Attac Österreich – bereits im Dezember 2025 bei der EU-Kommission Vertragsverletzungsbeschwerden gegen Österreich und diese Staaten eingelegt. (2) Die Beschwerde wird derzeit geprüft, das Verfahren dürfte voraussichtlich bis Ende 2026 andauern.
Hintergrund: Wie russische Oligarchen gegen Sanktionen klagen (Factsheet, März 2026)
(1) So geht etwa die Frau des Düngemittel- und Kohlemilliardärs Andrej Melnichenko gegen EU-Sanktionen vor, nachdem die Unternehmen ihres Mannes auf sie übertragen worden waren. Bulgarien sieht sich nach der Umsetzung von US-Sanktionen einer Klage des russischen Ölkonzern Lukoil ausgesetzt, nachdem dieser eine Raffinerie veräußern musste. 28 der aktuell 40 Fälle sind in diesem Briefing dokumentiert.
(2) Die sechs Organisationen sind: Institut Veblen (Frankreich), Powershift (Deutschland), Attac Österreich und Friends of the Earth Schweden, unterstützt von Friends of the Earth Europe und der European Coalition for Corporate Justice.
Die Beschwerde stützt sich auf die ständige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser stellte schon 2009 die Unvereinbarkeit derartiger Abkommen mit europäischer Sanktionspolitik fest. Er verurteilte unter anderem Österreich und Schweden, weil sie diese Unvereinbarkeit nicht beseitigt haben. Doch bis heute haben diese Staaten ihre Abkommen nicht mit EU-Recht in Einklang gebracht.
Sollte die Europäische Kommission die betroffenen Mitgliedstaaten dazu auffordern, ihre bestehenden bilateralen Investitionsschutzabkommen zu kündigen oder neu zu verhandeln, hätte dies weitreichende Folgen für alle Investitionsabkommen anderer EU-Mitgliedstaaten, da diese im Wesentlichen vergleichbare Regelungen enthalten.