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Referendums-JA in Irland ist kein Freibrief für neoliberale EU

Attac Deutschland Attac Österreich WEED e.V. Gemeinsame Pressemitteilung

Die BürgerInnnen Irlands haben sich am Samstag im zweiten Anlauf klar für die Annahme des "Vertrages von Nizza" ausgesprochen. "Trotzdem muss die jetzige Zustimmung vor dem Hintergrund der vorangegangenen Ablehnung als gelbe Karte verstanden werden", kommentiert Petr Baxant von ATTAC Österreich das Abstimmungsergebnis. "Die IrInnen haben sich beim ersten Referendum nicht gegen die Erweiterung der EU gewandt, sondern sie protestieren gegen die Art und Weise, wie der Vertrag zustande gekommen ist, und gegen undemokratische und neoliberale Inhalte. Es war ein Fehler, die Frage der Osterweiterung mit der Zustimmung zur undemokratischen Struktur der EU zu verknüpfen", so Baxant.

Die veralteten, undemokratischen und bürgerInnenfernen Entscheidungsstrukturen der EU müssen dringend reformiert werden. "Heute legen 15 nicht direkt demokratisch legitimierte Herren hinter verschlossenen Türen verbindliche Normen für 350 Millionen Menschen in Europa fest. Das ist demokratisch nicht akzeptabel", so Baxant.

ATTAC ist für ein vereintes Europa und die Osterweiterung, aber gegen eine EU, die undemokratisch und undurchsichtig funktioniert, und die nach innen und nach außen neoliberal agiert. "Deswegen begrüßen wir die Einsetzung eines Verfassungs-Konvents, der die Möglichkeit eröffnet, die von den IrInnen aufgezeigten Mängel zu beheben", so Baxant.

ATTAC stellt fünf Forderungen an den EU-Konvent und eine zukünftige EU:

1. Demokratisierung: Für ein EU-Parlament, das diesen Namen wirklich verdient, nämlich mit Initiativrecht, Gesetzgebungskompetenz und voller Budgetkompetenz. Eine klare und sinnvolle Kompetenzverteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten dient einerseits der Effizienz der Verwaltung, andererseits können so für ein bestimmtes Mitgliedsland sensible Bereiche (z.B.: Wasser für & Ouml;sterreich) aus dem Spiel "Mehrstimmigkeit vs. Einstimmigkeit" herausgehalten werden.

2. Die EU-Grundrechtscharta muss in einer EU-Verfassung rechtlich verbindlich verankert werden, und die darin festgeschriebenen Rechte und Grundsätze müssen von den europäischen BürgerInnen direkt einklagbar sein. Die Grundrechte der EU-Charta für BürgerInnen müssen über den Grundfreiheiten für Kapital, Waren und Dienstleistungen stehen.

3. Die EU muss neben ihrer Eigenschaft als Wirtschafts- und Währungsunion auch eine Sozial - und Umweltunion auf höchstem Standard werden.

4. Die oberste Zielbestimmung der Europäischen Zentralbank (EZB) darf nicht alleine Geldwertstabilität sein. Vollbeschäftigung, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und die Steigerung der Wohlfahrt müssen als ebenbürtige Zielbestimmungen verankert werden.

5. Die geheimen GATS-Verhandlungen müssen sofort gestoppt werden. & ouml;ffentliche Daseinsvorsorge darf weder innerhalb der EU noch auf Drängen der EU in anderen Teilen der Welt liberalisiert werden. Im Zuge der GATS-Verhandlungen dürfen keine Sachzwänge geschaffen werden, die die laufende demokratische Willensbildung blockieren.