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Russland-Sanktionen, Übergewinnsteuer, Umweltpolitik: Wie Konzernklagen die Demokratie aushebeln

Attac fordert Ende für Paralleljustiz ISDS: "Ist mit der Demokratie unvereinbar."

Ob die EU-Sanktionspolitik gegen Russland, die europäische Übergewinnsteuer für Energiekonzerne, Klima- und Umweltgesetze oder sogar die nationale Sicherheit – Konzerne und Investoren hebeln durch eine eigene Paralleljustiz und Klagen in Milliardenhöhe demokratische Entscheidungen aus. Das zeigen 10 neue Fallstudien, die heute von Friends of the Earth Europe, der European Trade Justice Coalition (inklusive Attac), SOMO, dem Transnational Institute und Powershift veröffentlicht werden.

Attac: Gefährliche Investitionsabkommen kündigen

Basis der Klagen sind veraltete bilaterale Investitionsabkommen (BIT) zwischen EU-Staaten und Nicht-EU-Staaten. Rund 1.000 solcher Verträge sind noch in Kraft. Sie enthalten eine eigene Paralleljustiz (Investor-Staat-Streitbeilegungsmechanismus, ISDS), mit denen ausländische Investoren nationale Gerichte mittels privater Schiedsgerichte umgehen können. Die EU will auch in Zukunft weitere Abkommen mit ISDS abschließen – aktuell etwa mit Mexiko.

Attac und die Herausgeber*innen der Studie fordern die EU und die Mitgliedstaaten auf, alle entsprechenden Investitionsabkommen zu kündigen und ISDS aus allen künftigen Abkommen zu streichen. „Diese Paralleljustiz gibt privaten Profiten Vorrang vor dem Gemeinwohl und ist mit der Demokratie unvereinbar“, kritisiert Theresa Kofler von Attac Österreich.

Österreichische Abkommen verstoßen gegen EU-Recht

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Achmea-Urteil 2018 entschieden, dass ISDS in Investitionsabkommen zwischen allen EU-Staaten gegen EU-Recht verstößt. Zusätzlich argumentierte die EU beim Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag, dass ISDS die Klima- und Energiepolitik untergräbt.

Zudem verstößt ISDS auch in mehreren Abkommen Österreichs mit Drittstaaten (darunter etwa Russland) gegen EU-Recht, da es EU-Sanktionsgesetze beeinträchtigt. Der EuGH entschied 2009 gegen Österreich, Schweden und Finnland, dass Kapitaltransferklauseln in bilateralen Investitionsabkommen mit Drittstaaten unvereinbar mit den Befugnissen des Rates seien, restriktive Maßnahmen gegenüber Drittländern zu ergreifen. Die österreichischen Abkommen etwa mit Russland, China oder der Türkei sind dennoch weiter in Kraft. (1)

Beispiele, wie Konzernklagen die Demokratie aushebeln

  • Russland-Sanktionen: Der russische Oligarch Mikhail Fridman nutzt ISDS um Luxemburg zu verklagen, das seine Vermögenswerte wegen der EU-Sanktionen gegen Russland eingefroren hat. Fridman fordert die gigantische Zahlung von 16 Milliarden Dollar. (Fallstudie)
  • EU-Übergewinnsteuer: Das im Steuersumpf Jersey registrierte Öl- und Gasunternehmen Klesch Group verklagt Dänemark, Deutschland und die EU wegen der europäischen Übergewinnsteuer für Energieunternehmen. Klesh nutzt ISDS, um sich der Zahlung seiner Steuern zu entziehen. (Fallstudie)
  • Umweltschutz I: Der Bergbaukonzern Rio Tinto nutzt
    ISDS, um Serbien mit einer milliardenschweren Klage unter Druck zu setzen. Trotz massiven Widerstands der Bevölkerung will Rio Tinto eine giftige Lithium-Mine durchsetzen, die 22 Dörfer und 2.000 Hektar fruchtbares Land zerstört und Millionen Tonnen giftigen Abfalls produziert. (Fallstudie)
  • Umweltschutz II: Das australische Unternehmen Berkeley fordert von Spanienbis zu 1 Milliarde US-Dollar. Der Oberste Gerichtshof in Spanien hatte die Lizenzen für eine Uranmine wegen des Verstoßes gegen Umweltvorschriften für ungültig erklärt, da der Abbau radioaktive Abfälle hinterlassen hätte. (Fallstudie)
  • Nationale Sicherheit: Der chinesische Technologieriese Huawei klagt gegen die Entscheidung Schwedens, seine Telekommunikationsinfrastruktur aus Gründen der nationalen Sicherheit zu schützen, auf fast eine halbe Milliarde Euro. Huawei hat zudem Tschechien und Großbritannien mit ISDS-Klagen gedroht. (Fallstudie)

Weitere Bespiele:


(1) (Rechtssache C‑118/07, Kommission gegen Finnland, Randnrn. 30-34; Rechtssache C-205/06 Kommission gegen Österreich , Randnummer 37, und Rechtssache C-249/06 Kommission gegen Schweden, Randnummer 38.)