Ab 2025 drohen Haushalten Stromkostensteigerungen von bis zu 45 Prozent. Gründe sind das Auslaufen der Strompreisbremse und stark steigende Netzentgelte. Volkshilfe und Attac warnen vor dramatischen sozialen Folgen und fordern unisono Sofortmaßnahmen sowie einen gemeinnützigen Energiesektor.
Milliardenprofite und dramatische soziale Folgen
“Die Landesversorger haben allein im Jahr 2023 rund 2,5 Milliarden Euro Profit gemacht. Dennoch werden Verbraucher*innen doppelt zur Kassa gebeten. Das zeigt, dass die Liberalisierung und Profitorientierung des Energiemarktes ein schwerer Fehler ist und wir mehr echte demokratische Kontrolle brauchen”, kritisiert Hanna Braun, Energie-Expertin bei Attac Österreich.
“Besonders armutsbetroffene Menschen treffen die seit Jahren die gestiegenen Lebenshaltungskosten besonders hart, da sie einen großen Teil ihres Einkommens für Energie, Wohnen und Lebensmittel ausgeben”, so Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich. “Niemand sollte sich zwischen “Essen oder heizen” entscheiden müssen. Ein neuerlicher Anstieg der Strompreise wäre für Menschen mit wenig Einkommen verheerend und würde dramatische soziale Folgen haben”, so Fenninger.
“Energie-Grundanspruch” als bessere Stromkostenbremse
Als kurzfristige Lösung fordern Attac und Volkshilfe Österreich, dass die steigenden Netznutzungsentgelte auch von den Energiekonzernen finanziert werden. Dafür ist eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) nötig.
Zudem ist eine Verbesserung und Verlängerung der Strompreisbremse nötig. Attac hat dazu das Konzept eines “Energie-Grundanspruchs“ vorgelegt, der einen leistbaren Grundbedarf für alle Haushalte sicherstellt. Damit die Versorger die Preise nicht auf den maximal gestützten Preis anheben, sollte stattdessen ein fixer Betrag des Strompreises gefördert werden.
Energieversorger gesetzlich zu Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Klimaschutz verpflichten
“Energie ist ein Grundrecht” erklärt Braun. “Daher muss die nächste Regierung gesetzlich die Gemeinnützigkeit der Energieversorger verankern – mit den Zielen Versorgungssicherheit, Leistbarkeit und Klimaschutz.” Vorbild könnte das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sein, das Gewinne begrenzt und deren Verwendung reguliert. “Die Energiepreise müssen sich an den tatsächlichen Herstellungskosten orientieren, nicht an spekulationsgetriebenen Börsenpreisen”, ergänzt der Volkshilfe-Chef.