Für das globalisierungskritische Netzwerk Attac und das VIDC ist der Skandal um die Großbank HSBC symptomatisch für das jahrelange Versagen der Regierungen in Sachen Steuerbetrug. Die Bankdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 bis 2007 und wurden seit 2010 verschiedenen Regierungen zugespielt. Das österreichische Finanzministerium hat nach eigenen Angaben erst gestern, 11.2., um die Daten angefragt.
„Das Finanzministerium reagiert erst nachdem der Fall öffentlich brisant geworden ist – und das obwohl bereits 2010 mit dem Auftauchen der sogenannten Lagarde-Liste dazu Anlass genug gewesen wäre. Das ist symptomatisch für Österreichs laxen Umgang mit dem Thema Steuerbetrug. Dass man bisher keine Daten wollte ist kaum verwunderlich, hat man doch den automatischen Informationsaustausch der Steuerbehörden in der EU jahrelang blockiert und nur auf Druck von außen eingelenkt“, kritisiert David Walch von Attac Österreich.
Zwtl.: Österreich zeigt vor, wie sich Steuerbetrug lohnen kann
Österreich hat durch die Steuerabkommen mit der Schweiz und Liechtenstein selbst vorgezeigt, wie sich Steuerbetrug lohnen kann. Das Abkommen mit Liechtenstein hat mit 220 Millionen Euro nicht einmal die Hälfte des veranschlagten Betrages eingebracht. Das bestätigt eindrucksvoll die Kritik daran: “Die Abkommen haben Steuerflüchtigen genug Zeit und Möglichkeiten offengelassen, ihr Geld ohne großen Aufwand vor den Finanzbehörden zu verstecken. Es genügte Vermögen in eine Stiftung oder einen Trust mit anonymen Begünstigen nach Singapur zu verschieben oder von der Schweiz nach Österreich, da das Bankgeheimnis im eigenen Land weiterhin guten Schutz bietet“, kritisiert Martina Neuwirth vom VIDC. (1)
Zwtl.: Auch andere Länder bei Verfolgung von Steuerbetrug säumig - mehr Transparenz nötig
Auch in jenen Ländern, die HSBC-Daten erhalten haben, ist es bisher nur in Frankreich, Spanien und Indien zu Anklagen gekommen - in Großbritannien gab es nur eine Strafverfolgung (2). Dementsprechend gering sind auch die bisher genannten Summen, welche die Steuerbehörden durch den Fall einbringen konnten. „Daten zwischen den Steuerbehörden auszutauschen ist wichtig, genügt aber nicht, wenn die Behörden zu wenig Ressourcen oder Interesse an einer Aufarbeitung haben“, kritisiert Neuwirth. Viele Regierungen können trotz vollmundiger Erklärungen nur durch öffentlichen Druck dazu gebracht werden, effektiv gegen SteuerbetrügerInnen vorzugehen. Diese öffentliche Kontrolle kann aber nur funktionieren, wenn mehr Daten, etwa über die wirklichen Begünstigten von Trusts, öffentlich zugänglich werden. Davon ist man aber noch meilenweit entfernt.
Zwtl.: Geplanter automatischer Informationsaustausch hat große Lücken
Die im vergangenen Oktober von 51 Staaten beschlossen Regeln zum automatischen Informationsaustausch (AIE) werden es zwar ab 2017 erschweren im Ausland geparktes Geld zu verstecken, es existieren jedoch große Schlupflöcher, kritisieren Attac und das VIDC: Einige Trusts sind gänzlich vom Austausch ausgenommen. Zudem ist der Grenzwert, ab dem Informationen von Finanzinstituten mitgeteilt werden müssen, mit 250.000 Dollar sehr hoch. Teilnehmende Staaten können es sich durch den nötigen Austausch von bilateralen Abkommen aussuchen, mit wem sie Daten austauschen – dadurch werden viele Entwicklungsländer, die besonders von Steuerflucht betroffen sind, keine Informationen erhalten. (3) Weiters können SteuerbetrügerInnen dem AIE durch falsche Wohnsitzbescheinigungen, die von Steueroasen wie den Bermudas einfach zu erwerben sind, entkommen.
Um den bevorstehenden automatischen Informationsaustausch wirklich zu einer effektiven Waffe gegen Steuerbetrug zu machen, sind öffentlicher Register, welche die wirtschaftlich Begünstigten von Briefkastenfirmen, “Shell Companies“, Trusts und Stiftungen offenzulegen, unerläßlich. Derzeit können sich Steuerflüchtige nur allzu leicht hinter solchen anonymen Konstruktionen verstecken. Dringend nötig sind auch scharfe Sanktionsandrohungen für Finanzinstitute, die sich nicht an die Berichtspflicht halten. „Durch die bisher geplanten Maßnahmen wird das derzeitige intransparente und lückenhafte System etwas repariert, aber nicht grundlegend reformiert. So sind die Behörden und die Öffentlichkeit weiter auf Whistleblower und Geheimdokumente angewiesen“, erklären Walch und Neuwirth.
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(1) Im Falle der Schweiz haben die von der Finanz als „Abschleicher“ bezeichneten Steuerpflichtigen den Zeitraum zwischen Unterzeichnung (13.4.2012) und Inkrafttreten (1.1.2013) des Steuerabkommens genutzt, um ihre Geld aus der Schweiz abzuziehen. Mit dem Versuch einer rückwirkenden Gruppenanfrage ist Österreich bei den Schweizer Behörden soeben abgeblitzt.
(2) Siehe: uncounted.org/2015/02/09/swissleaks-tax-transparency-accountability/
(3) Ausführliche Analyse: The end of bank secrecy? Bridging the gap to effective automatic information exchange. An Evaluation of OECD’s Common Reporting Standard (CRS) and its alternatives. www.taxjustice.net/wp-content/uploads/2013/04/TJN-141124-CRS-AIE-End-of-Banking-Secrecy.pdf