Von 2. bis 13. Februar 2026 fand in New York die vierte Verhandlungsrunde für eine rechtsverbindliche UN-Steuerkonvention statt. Diese bietet die historische Chance, erstmals ein gerechtes, effizientes und multilaterales Steuersystem zu schaffen. Seit der Verabschiedung eines ehrgeizigen Mandats im Herbst 2024 und dem Verhandlungsstart im Sommer 2025 werden die internationalen Steuerregeln erstmals öffentlich und gleichberechtigt zwischen allen Staaten (außer den USA) verhandelt.
In New York sind die Verhandlungen mittlerweile von der Sondierungs- in die konkrete Entwurfsphase übergegangen: Nach und nach werden nun die konkreten Artikel und Verpflichtungen der Konvention diskutiert und weiterentwickelt. Dabei wurden bereits durchaus ermutigende Fortschritte erzielt. Trotzdem offenbarten die Verhandlungen auch grundlegende Differenzen, wie Macht und Souveränität im globalen Steuersystem verteilt werden sollten.
Starke Konvention oder freiwillige Protokolle?
Ein wiederkehrender Diskussionspunkt ist, wie viel Substanz und durchsetzbare Standards in der Konvention selbst enthalten sein sollen – und was auf künftige „Protokolle“ verschoben wird. Das ist insofern relevant, als eine einmal unterzeichnete Konvention (und ihre spätere Weiterentwicklung durch die Vertragsstaaten in der COP) rechtsverbindlich ist. Die Unterzeichnung späterer Protokolle bleibt hingegen den Vertragsstaaten überlassen – sie können diese auch ablehnen. Vor allem die Industriestaaten wollen daher möglichst viele Details in diesen Protokollen klären.
Während die Gruppe der afrikanischen Staaten den Prozess weiter vorantreibt, stehen die europäischen Industriestaaten zumeist auf der Bremse oder wollen Ergebnisse abschwächen. Ihnen geht es meist darum, möglichst wenig am bestehenden System zu verändern, von dem sie seit Jahrzehnten profitieren. Bezeichnend ist auch, dass sich die Industriestaaten gerne auf Stellungnahmen der Konzernlobbys beziehen und ihre Positionen einander ähneln - selbst dann, wenn sie nicht stichhaltig sind wie jene der Internationalen Handelskammer (ICC).
Industriestaaten auf der Bremse
Konkret diskutiert wurden in New York der wichtige Artikel 5 über faire Verteilung von Besteuerungsrechten zwischen den Staaten, Artikel 6 über die Besteuerung der Reichsten (High Net Worth Individuals, HNWI) sowie Artikel 4 über Besteuerung und nachhaltige Entwicklung. Dazu kamen die Punkte über schädliche Steuerpraktiken (Artikel 8) und gegenseitige Amtshilfe, den Stellenwert des automatischen Informationsaustausches (Artikel 9 und 10) sowie illegale Finanzströme in der Konvention.
Die Afrikanische Gruppe will Besteuerungsrechte dort stärken, wo Wert geschaffen wird oder Märkte existieren, unabhängig von der physischen Präsenz. Industriestaaten warnen sie vor „Verdoppelung“ bestehender (gescheiterter) OECD-Regeln und möglicher „Doppelbesteuerung“, wenn Besteuerungsrechte neu aufgeteilt werden.
Große Vermögen unter der Lupe
Auch die Besteuerung der Reichsten offenbarte tiefe Gräben. Die Afrikanische Gruppe schlug vor, das Verb „ausloten” durch „einführen” zu ersetzen. Länder wie Kanada, Mexiko und Norwegen stellten die Durchführbarkeit einer universellen Definition von „Ultrareichen” in Frage, und die Schweiz bestand auf Vertraulichkeitsgarantien. Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern ein globales Vermögensregister, eine globale Mindeststeuer für Milliardär*innen und eine Besteuerung an der Quelle nach wirtschaftlicher Substanz.
Zwei Protokolle bereits in Verhandlung
Neben der übergeordneten Konvention werden auch bereits zwei Protokolle verhandelt. Bei der Besteuerung grenzüberschreitender Dienstleistungen besteht weiterhin Uneinigkeit, wie das Protokoll mit bestehenden bilateralen Steuerabkommen interagieren soll. Beim Protokoll zur Frage zwischenstaatlicher Streitbeilegung lehnen vor allem afrikanische Staaten eine externe Schiedsgerichtsbarkeit aus Gründen der Souveränität ab.
Keine Verhandlungen hinter verschlossenen Türen!
Die nächste Verhandlungsrunde findet im August 2026 statt, wenn ein endgültiger Entwurf des Verhandlungstextes für das Rahmenübereinkommen erwartet wird. Das Tax Justice Network dokumentiert die fortlaufenden Verhandlungen auf seiner Webseite. Die Verhandlungen können auch live auf UN Web TV verfolgt werden.
Die Zivilgesellschaft kann zwar Stellungnahmen abgeben, doch wesentliche Zwischenverhandlungen finden auch in geheimen Zoom-Sitzungen statt. Das widerspricht gewohnten UN-Verfahren und gefährdet die Legitimität der zukünftigen Steuerkonvention. Verhandlungen dürfen daher nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden!
Ein internationales Steuersystem, das für alle funktioniert!
Hunderte Milliarden gehen jährlich durch Steuertricks und Steuerbetrug durch Konzerne und die Reichsten verloren. Dies gilt umso mehr, da die EU-Länder Anfang Februar in Parallelverhandlungen zugestimmt haben, US-amerikanische Konzerne von der globalen Mindeststeuer der OECD auszunehmen – obwohl deren Steuermissbrauch die Staaten weltweit jährlich 14 Milliarden Euro kostet, wie das Tax Justice Network kritisiert.
Die Ausgestaltung der UN-Steuerkonvention wird unter anderem darüber entscheiden, ob die Ungleichheiten im globalen Steuersystem effektiv korrigiert und fossile Konzerne sowie die Reichsten stärker zur Kasse gebeten werden. Daher fordern wir auch die Länder des Globalen Nordens auf, die historische Chance zu nutzen und ein internationales Steuersystem zu schaffen, das für alle funktioniert!