Häufige Fragen (FAQ)
Ist Attac überhaupt berechtigt, eine Erbschaft anzunehmen?
Ja. Attac Österreich ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein und kann sowohl als Erbin als auch als Vermächtnis-Empfängerin eingesetzt werden.
Was kostet das Errichten eines Testaments?
Ein eigenhändiges Testament ist kostenlos. Für komplexere Regelungen oder absolute Rechtssicherheit empfiehlt sich ein Termin bei einem Notar oder einer Notarin.
Muss ich Attac informieren, wenn ich Attac im Testament berücksichtige?
Nein – aber es ist hilfreich. So können wir uns bei Ihnen bedanken und im Sterbefall schneller handeln.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern?
Ja. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie Ihr Testament natürlich jederzeit widerrufen, aktualisieren oder neu errichten.
Wie erfährt Attac vom Testament?
Wenn Ihr Testament im Zentralen Testamentsregister eingetragen ist (empfohlen), wird Attac im Sterbefall automatisch informiert. Wenn Sie Attac Österreich in einem gültigen Testament mit vollständiger Angabe (Name, Adresse, ZVR-Zahl 969464512) bedenken, werden wir im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens vom Gerichtskommissär (Notar*in) offiziell verständigt.