2016.04.25 Hände weg von der Mindestsicherung!

Vortrag und Diskussion

Hände weg von der Mindestsicherung!

§ 1 des OÖ Mindestsicherungsgesetzes lautet: „Aufgabe bedarfsorientierter Mindestsicherung ist die Ermöglichung und Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens sowie die damit verbundene dauerhafte Einbeziehung in die Gesellschaft für jene, die dazu der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen.“


Das Mindestsicherungsgesetz definiert praktisch – wie der Wortlaut schon bestätigt – das Minimum, das für unmittelbare Existenzsicherung und gesellschaftliche Teilhabe erforderlich ist. Dennoch gibt es Bestrebungen, die Leistungen der Mindestsicherung zu reduzieren, so auch in Oberösterreich. Angesichts der Definition der Mindestsicherung ist das nicht nachvollziehbar und abzulehnen. Welche Motive hinter diesen Kürzungsplänen stehen, welche Personengruppen davon betroffen sein würden, welche negativen Auswirkungen das auf die betroffenen Personen und den Zustand unserer Gesellschaft haben würde, wird Gegenstand des Referates von Josef Pürmayr (Geschäftsführer der Sozialplattform OÖ) und der anschließenden Diskussion sein.