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Energiecharta-Vertrag: Österreich muss nach gescheiterter Reform rasch aussteigen

Überarbeitung des ECT ist gescheitert – EU muss koordiniert aussteigen

Österreich prüft den Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag (ECT). Das gaben Klimaschutzministerin Leonore Gewessler und Wirtschaftsminister Martin Kocher heute bekannt.

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac fordert die Regierung auf, die Prüfung rasch abzuschließen, aus dem Vertrag auszusteigen und auf einen koordinierten EU-Ausstieg zu drängen. "Es ist höchste Zeit, dass sich die Regierung jenen EU-Ländern anschließt, die bereits aus dem Vertrag ausgestiegen sind. Jetzt gilt es, möglichst rasch auf einen gemeinsamen Ausstieg der EU aus diesem Klimakiller-Vertrag zu drängen. Denn ein wechselseitiger Ausstieg möglichst vieler Staaten reduziert das Risiko weiterer Konzernklagen gegen die Energiewende", erklärt David Walch von Attac Österreich.

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Die EU hat in jahrelangen Verhandlungen versucht, den ECT mit den Pariser Klimazielen in Einklang zu bringen. Dies ist jedoch nicht gelungen. Daher hat es gestern Abend auch keine qualifizierte Mehrheit für eine EU-Zustimmung zum überarbeiteten Vertrag gegeben.

Ausgestiegene Staaten repräsentieren 70 Prozent der EU-Bevölkerung

Italien, Polen, Spanien, die Niederlande, Frankreich, Slowenien, Luxemburg und Deutschland haben den Ausstieg aus dem Vertrag bereits angekündigt oder vollzogen. Damit stellen jene Staaten, die aus dem ECT austreten werden oder bereits ausgetreten sind, mehr als 70 Prozent der Bevölkerung der EU. "Für die EU kann es aus eigentlich nur eine Konsequenz geben - und die lautet schnellstmöglicher Ausstieg", erklärt Walch. Den Ausstieg fordern mittlerweile auch immer mehr EU-Abgeordnete verschiedener Fraktionen.

Der ECT ermöglicht es fossilen Konzernen, Staaten vor internationalen Schiedsgerichten für neue Gesetze zum Klimaschutz auf Schadensersatz zu verklagen, wenn diese ihre Profite bedrohen. (1). Der Vertrag engt damit den demokratischen Handlungsspielraum für mehr Klimaschutz ein und gefährdet die Energiewende.

380 Organisationen: Sonderklagerechte für Konzerne weltweit abschaffen

Neben dem ECT existieren noch zahlreiche weitere internationale Abkommen, die Konzernen ermöglichen Staaten für Gesetze im Allgemeininteresse (wie Klimaschutz) vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Die EU plant zum Beispiel diese (als Investor-Staat Streitbeilegungsmechanismen, kurz ISDS) bekannte Paralleljustiz in den kommenden Monaten in neuen Abkommen mit Mexico und Chile abzuschließen.

Anlässlich des Klimagipfels in Ägypten fordern weltweit über 380 Organisationen aus mehr als 60 Ländern die Regierungen auf, diese Paralleljustiz weltweit abzuschaffen. Bestehende Verträge mit ISDS sollten gekündigt und keine neuen Verträge mehr ausgehandelt werden.