Die EU-Kommission hat Ende Juni ihre Pläne für ein „Paket zur Vereinfachung des Steuerwesens“ - inklusive eines sogenannten Steuer-Omnibus-Paktes - vorgestellt. Es ist ein Paradigmenwechsel in der EU-Steuerpolitik – weg von der Bekämpfung von Steuermissbrauch hin zur Kostensenkung für Konzerne. Attac kritisiert die Pläne und fordert die österreichische Regierung auf, das Paket abzulehnen.
„Unter dem Deckmantel der ‚Vereinfachung‘ höhlt die Kommission ausgerechnet jene Regeln aus, die sie als Folge großer Steuerskandale selbst geschaffen hat, um den Steuermissbrauch multinationaler Konzerne zumindest ein wenig einzudämmen“, kritisiert David Walch von Attac Österreich. (1) Die EU verliert schon jetzt rund 210 bis 250 Milliarden Euro jährlich durch Steuermissbrauch von Konzernen. „Diese Steuereinnahmen fehlen nun bei öffentlichen Dienstleistungen und beim sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft“, erklärt Walch.
Konzerne werden Milliarden weniger beitragen
Mit dem Paket werden auch Steuerbefreiungen für Unternehmen ausgeweitet. Allein durch die geplante Quellensteuer-Befreiung bei Kapitaleinkünften würden sich Konzerne laut offizieller Folgenabschätzung rund 5,34 Milliarden Euro pro Jahr ersparen. Als Folge des gesamten Pakets könnten in Summe 7,9 Milliarden Euro mehr „an die Aktionäre ausgeschüttet werden“. Für Attac ist der Vorschlag daher vorrangig ein Geschenk an große Konzerne. Wenig überraschend begrüßt die Konzernlobby BusinessEurope das Paket, enthält es doch viele jener Forderungen, die sie bei Lobbygesprächen mit der Kommission vorgebracht hat.
Vereinfachung wäre nötig – doch die EU steht bei grundlegender Reform auf der Bremse
Das System internationaler Konzernbesteuerung ist tatsächlich äußerst komplex. „Ginge es der Kommission wirklich um Vereinfachung, müsste sie das komplexe und missbrauchsanfällige Verrechnungspreissystem durch eine Gesamtkonzernsteuer ersetzen. Doch ausgerechnet die EU steht bei den aktuellen UN-Verhandlungen für ein globales Steuerabkommen auf der Bremse“, erklärt Walch.
Bei einer Gesamtkonzernsteuer werden multinationale Konzerne als Einheit und auf Basis ihres global erzielten Gewinns besteuert. Dieser Gewinn wird – entsprechend dem Anteil der jeweiligen Konzerntöchter an der globalen Wertschöpfung – auf die Staaten aufgeteilt und anschließend dort besteuert. Kombiniert mit einem Mindeststeuersatz von 25 Prozent hätten Gewinnverschiebungen und internationales Steuerdumping damit ein Ende.
Welche Vorschläge des Paktes erleichtern Steuermissbrauch?
1. Die EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Steuerumgehung (ATAD) wird mehrfach ausgehöhlt:
a) Die Zinsschranke, welche die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen durch Verschuldung begrenzt, wird abgeschwächt. Darlehen von nicht konzernverbundenen Unternehmen werden nun völlig ausgenommen. Das begünstigt Missbrauch, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Auch Rüstungskonzerne werden – beschränkt auf 5 Jahre – völlig von der Zinsschranke ausgenommen. Ebenso völlig ausgenommen werden Konzerne, deren Gewinn sich in einem Jahr um 50 Prozent verringert. Steuerabzüge sind zudem nun für alle EU-Staaten verpflichtend (mit mindestens 30 Prozent des Gewinns) und ein Freibetrag von 3 Millionen Euro möglich. Eine nationale Unterschreitung ist nicht mehr möglich, was die Zinsschranke in einigen EU-Ländern zusätzlich schwächt.
b) Auch die Hinzurechnungsbesteuerung (CFC-Regel), welche die Verlagerung von Gewinnen in niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften beschränken soll, wird eingeschränkt. Sie soll nicht mehr für Konzerne mit mehr als 750 Millionen Euro Umsatz gelten. Diese unterliegen zwar nun der EU-Mindeststeuer, deren Regeln sind jedoch weniger streng. Auch kleine und mittlere Unternehmen werden völlig von der CFC-Regel ausgenommen. Dadurch geht deren präventive Wirkung völlig verloren – etwa indem nun Holdinggesellschaften in Niedrigsteuerländern ausgenutzt werden können.
c) Die Abzugsmöglichkeiten für Forschung und Entwicklung sollen erweitert werden. Laut Folgenabschätzung verringert diese die Körperschaftssteuereinnahmen in der EU um 1,9 Prozent. Dabei sollte Forschung grundsätzlich nicht über missbrauchsanfällige Steuervergünstigungen, sondern durch transparente und demokratisch kontrollierbare Programme gefördert werden, kritisiert Attac.
d) Die Regelung für hybride Gestaltungen wird geschwächt, indem jene zu „importierten hybriden Gestaltungen“ ersatzlos gestrichen wird. Damit wird Steuermissbrauch erleichtert, der unterschiedliche nationale Steuergesetze mittels Drittstaaten ausnutzt.
2. Andererseits sollen sowohl die Richtlinie über Zinsen und Lizenzgebühren (IRD) als auch die Mutter-Tochter-Richtlinie ausgeweitet werden.
Dabei sollen Quellensteuern auf Zinsen, Lizenzgebühren bzw. Dividenden zwischen Gesellschaften nun unabhängig von der Beteiligungshöhe steuerbefreit sein. Das ist auch ein Steuergeschenk an die Reichsten, da diese ihr Vermögen in Holdinggesellschaften anlegen, deren Dividenden in der EU (im Gegensatz zu den USA) nicht besteuert werden.